Hauptdiagnose - Epilepsie oder SHT ?

  • Hallo Forum,

    Patientin verunfallt auf dem Heimweg von der Schule mit dem Fahrrad.
    Bekannte Epileptikerin, medikamentenpflichtig. Als Ursache des Sturzes wird ein epilept. Anfall vermutet ( Einnässung, Zungenbiss).
    Weiterhin entstehen durch den Sturz ein SHT mit Bewusstlosigkeit und retrograder Amnesie.
    Maßnamen: GCS über2 Tage, weitergabe der Epilepsiemedikation,
    kein EEG, keine weitere Diagnostik.

    Was ist hier die Hauptdiagnose? :sterne:
    DRG B80 Z oder B76 H

    Mit frdl. Grüßen
    [c=blue]Mikka[/c]

    :d_zwinker:
    Das Leben ist die Suche des Nichts aus dem Etwas.
    (Chr. Morgenstern)

  • Hallo Mikka,
    aus meiner Sicht dürften Sie hier nicht bei der B80Z landen :d_neinnein: . Hierunter fällt ja nur das SHT 1°. In dem von Ihnen geschilderten Fall dürfte das Einnässen und der Zungenbiss doch beweisend für einen sogenannten Sturz aus innerer Ursache heraus infolge eines Anfallgeschehens sein, was dann eh die KK auf den Plan ruft. Eine besondere Gefahr aus der versicherten Sphäre hat an der Art des Unfalls bzw. dem Ausmaß der Unfallfolgen nicht wesentlich mitgewirkt. Was mich ein wenig wundert -aber Sie sind Mediziner- ist der Umstand, dass ein EEG nicht erfolgte ?). Mit diesem wird doch gerade die Diagnositk bei Epilepsie gefahren oder..?

    Maik Hauk
    Teamleiter, Reha-Manager & DRG-Verantwortlicher :erschreck:

    Glücklich, wer das, was er liebt, auch wagt, mit Mut zu beschützen. (Ovid)

  • Hallo Herr Hauk,

    Vielen Dank für Ihre Meinung.
    aus unserer Sicht wurde auf ein EEG bzw. weiterführende Diagnostik verzichtet, da die Epilepsie schon bekannt war. Sie hätte uns nur die bekannte Epilepsie bestätigt. Es wurde ja auch die Medikation weitergegeben.
    Ich tendiere ja auch zur Epilepsie als HD, bin mir aber nicht schlüssig und hätte
    gern eine Klarstellung.

    Mit frdl. Grüßen
    [c=blue]Mikka[/c]

    :d_zwinker:
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    (Chr. Morgenstern)

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    da bei Ihnen also keine weiterführende Diagnostik bezüglich der bekannten Epilepsie gemacht wurde, erfolgte doch wohl die Aufnahme hauptsächlich wegen der aus dem Sturz resultierenden Commotio cerebri, oder nicht?

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Hallo McGeiz,

    ohne näher auf die Kodierung einzugehen, wäre hier nicht doch die Annahme eines Wegeunfalles gegeben wegen der \"besonderen Gefahr\" des Beförderungsmittels?

    Einen schönen Tag noch

    Rhodolith

    Mit freundlichen Grüßen

    Rhodolith

  • Nochmals hallo Mikka,
    dass mit dem EEG klingt plausibel. Also wie schon gesagt würde ich den Kode S06.0 in Ihrem Fall nicht zur HD machen. Zudem stellt sich auch noch die Frage, ob es denn tatsächlich ein SHT Grad I war. Im Forum gibt´s da ja diverse Diskussion inklusive einer Definition, welche Ihnen wahrscheinlich bekannt sind. Lagen denn bei der Patientin auch klinische Charakteristika vor (Überkeit, Erbrechen...) ?), die für das SHT überhaupt sprechen würden..? :rotwerd:

    Maik Hauk
    Teamleiter, Reha-Manager & DRG-Verantwortlicher :erschreck:

    Glücklich, wer das, was er liebt, auch wagt, mit Mut zu beschützen. (Ovid)

  • Hallo Herr Selter,

    das ist korrekt und ist eigentlich mein Grund des zweifelns.
    Ohne Epilepsie kein Sturz, ohne Sturz keine Commotio.
    Beides wurde behandelt (GCS und Medikamente).
    Aufnahme eben wegen Commotio und damit HD....?

    Mit frdl. Grüßen
    [c=blue]Mikka[/c]

    :d_zwinker:
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    (Chr. Morgenstern)

  • Hallo Herr Hauk,

    Pat. gab bei Aufnahme Übelkeit an, hat 2 mal erbrochen.
    Im Rahmen der Beobachtung über 2 Tage unauffälliger Verlauf.

    Mit frdl. Grüßen
    [c=blue]Mikka[/c]

    :d_zwinker:
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    (Chr. Morgenstern)

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    wenn es dann nur eine Schädelprellung war (nach Analyse und Definition der DGN), wird dies HD. Sie haben zum Auschluss eines höhergradigen SHT aufgenommen, dies dann aber nicht bestätigt. Die Epilepsie wurde behandelt, war aber nicht Hauptaufnahmegrund. Somit erfüllt sie die Definition der DKR D003 und ist als ND zu nennen.
    Letztlich müssen Ihnen die behandelnden Ärzte sagen können, was hauptsächlich die stationäre Aufnahme verursacht hat. Ihre Dokumentation sollte das eigentlich auch hergeben.

  • Hallo Rhodolith!

    Zitat


    Original von rhodolith:

    ohne näher auf die Kodierung einzugehen, wäre hier nicht doch die Annahme eines Wegeunfalles gegeben wegen der \"besonderen Gefahr\" des Beförderungsmittels?

    So einfach ist es dann doch nicht, denn nicht jede Art der Fortbewegung macht einen Sturz aus innerer Ursache zum versicherten Arbeitsunfall 8o . Die Rechtsprechung des BSG hat sich in einer Vielzahl von Entscheidungen damit befasst und entschieden, dass nur bei einem wesentlichen Einfluss der betrieblichen Umstände auf Art und/oder Schwere des Gesundheitsschadens ein solcher anzuerkennen sei. Beispiele: Begehen einer Treppe, Sturz aus fahrendem Zug, Teilnahme am motorisierten Straßenverkehr. :p Erleidet ein Pkw-Fahrer einen Anfall, fährt dann gegen einen Baum und es kommt zur Wirbelfraktur, so hatte das Beförderungsmittel Pkw und damit Belange der versicherten Sphäre wesentlichen Einfluss auf die Verletzung. Im Beispiel von Mikka kann ich einen solchen SV nicht erkennen, dass SHT (so es denn vorlag) wäre auch bei einem Sturz aus dem Laufen heraus zu erwarten gewesen und die Härte des Straßenpflasters ist nach Auffassung des BSG keine besondere Betriebsgefahr. :d_zwinker:

    Maik Hauk
    Teamleiter, Reha-Manager & DRG-Verantwortlicher :erschreck:

    Glücklich, wer das, was er liebt, auch wagt, mit Mut zu beschützen. (Ovid)