Aplastische Anämie unter Chemotherapie

  • Ích habe bisher immer D61.10 für Aplasie der roten Reihe plus D69.58 für Thrombopenie plus D70.18 bzw. D70.10 kodiert, wenn EKs und TKs gegeben wurden und eine Granulopenie vorlag.

    Jetzt stellt eine MDK-Gutachterin fest, dass bei Verwendung der D61.10 bereits alle 3 Reihen enthalten wären und eine zusätzliche Kodierung eine Doppelkodierung wäre. Die Angaben im ICD-Katalog sind teils widersprüchlich, auch die Kodierempfehlung Nr 60 der SEG 4 hilft nicht viel weiter.

    Wer kennt das Problem, wie machen´s andere?
    Danke für ein paar Tipps.

  • Hallo,

    glaube ich hab\'s schon gefunden.
    Kodierhinweis unter D61.10
    Benutze zusätzliche Schlüsselnummern, um das Vorliegen einer Thrombozytopenie (D69.4-, D69.5-, D69.6-) oder einer Agranulozytose und Neutropenie (D70.-) anzugeben.

    Geht also !

    Gruß Attila

  • Moin Zusammen,

    d\'accord zu Attila!

    Zusätzlich gibt es ja auch die D003I

    \"Bei Patienten, bei denen einer dieser erbrachten Faktoren auf mehrere Diagnosen ausgerichtet ist, können alle betroffenen Diagnosen kodiert werden.\"

    Gruß - Ralf Römer (MDA Marienkrankenhaus Hamburg)

  • Hallo,

    wie würden sie argumentieren, wenn die Kodierung vor 2010 durchgeführt wurde. Wir haben das Problem, das eine Private Kasse behauptet, ein Hinweis zur Kodierung findet sich erst im Jahr 2010 deshalb sei die D69 nicht zu kodieren. Hinweis 2010: Benutze zusätzliche Schlüsselnummern, um das vorliegen einer Thrombozytopenie D69.4, D69.5, D69.6 usw .usw.. Genau das haben wir im Jahr 2009 so gemacht. Kodierung D61.10 und die D69.58. Wie kann man jetzt argumentieren das diese Kodierung damals nicht falsch war ? Folgendes haben wir schon versucht, hierauf ist die Kasse natürlich nicht eingegangen:

    \"Gemäß DKR ist es erforderlich, mehrere Diagnosenkodes zur Beschreibung eines Zustandes anzugeben, wenn ein einzelner Kode nicht vollständig den Zustand beschreiben kann (dies ist Konsens in der Selbstverwaltung, siehe Artikel DKR Version 2006 in „das Krankenhaus“, 11.05). Hinweise für diesen Sachverhalt finden sich an unterschiedlichen Stellen der DKR, z.B. Beispiel 5 in der DKR 0401, Beispiel 2 DKR 1510 und Kodiervorgabe in der DKR 0401d „Diabetes mellitus nach medizinischen Maßnahmen“. Aus den genannten Stellen wird ersichtlich, dass in den Situationen, in denen ein spezifischer Code nicht zur Verfügung steht, unabhängig vom zusätzlichen Aufwand eine Codekombination zu verwenden ist.\"

    Hat noch jemand eine Idee ?

    Gruß Attila