Hallo Forum,
wir haben folgenden Fall aus 2006 zu kodieren.
Diagnostische Keilresektion mit Lymphknotenentnahme der Lunge bei unklaren disseminierten Kleinherden. In der Histologie wird eine Langerhans-Histiozytose beschrieben.
Eine chemo / stahlentherapeutische Nachbehandlung wird nicht durchgeführt.
Wir haben als HD die D76.0 Langerhans-Zell-Histiozytose, anderenorts nicht klassifiziet kodiert. ND: R91
OPS 5-322.h2
DRG Ergebnis 901B
Der MDK akzeptiert die HD nicht.
Begründung: „…Das es sich bei dem Tumor histologisch um eine Langerhans-Histiozytose handelt, ist unbestritten. Eine systemische Erkrankung liegt aber nicht vor. Die Langerhans-Histiozytose beschreibt im o.g. Behandlungsfall ausschließlich die Histologie des Tumors.
Es handelt sich um eine gutartige Neubildung lokalisiert der Lunge, damit ist „….anderenorts nicht klassifiziert“ auch nicht verschlüsselbar. Die Lokalisation des Tumors ist abbildbar mit D14.3 ….“
HD für den MDK: D14.3(Gutartige Neubildung Bronchus und Lunge). Keine ND. OPS dito.
DRG: E06Z
Wir fragen uns ob der MDK mit seiner Argumentation recht hat?