Abrechnung von Proz ohne KV Ermächtigung

  • Guten Morgen Zusammen,

    wie gehen Sie mit folgenden Fällen um: Pat. wird vom HA eingewiesen um eine ambulante OP durchzuführen, die nicht im Katalog der ambulanten Eingriffe §115b steht und für die es aber keine Ermächtigung gibt? Also die weder ambulant abgerechnet werden können, noch über die KV mangels Ermächtigung? Der Pat. sagen \"tut mir leid, kann ich nicht abrechnen\" und wieder heimschicken ist ja auch nicht das Gelbe vom Ei...

    Vielen Dank
    Gruß
    W.Miller

  • Hallo Herr Miller,

    wie wär’s mit der direkten Kontaktaufnahme zu dem Kostenträger?

    Sie sind scheinbar in der Situation dass die diese Problematik bereits im Vorfeld erkennen.
    Wir müssen uns leider häufiger im Nachgang um dieses Problem kümmern.
    Sie können sich sicherlich vorstellen wie die Kostenträger dann reagieren.

    Gruß

    MiChu ;)
    Sei nicht unglücklich vor der Zeit, denn was dich, als dir drohend, in Angst versetzt, wird vielleicht nie kommen. (Seneca)

  • Hallo die Herren Miller & MiChu,

    Zitat


    Original von MiChu:
    Hallo Herr Miller,

    wie wär’s mit der direkten Kontaktaufnahme zu dem Kostenträger?

    Sie sind scheinbar in der Situation dass die diese Problematik bereits im Vorfeld erkennen.
    Wir müssen uns leider häufiger im Nachgang um dieses Problem kümmern.
    Sie können sich sicherlich vorstellen wie die Kostenträger dann reagieren.

    den Hinweis kann ich nur unterstreichen. Wenn bereits vor dem Eingriff dieses Problem bekannt ist, dann sollte der Kostenträger rechtzeitig mit ins Boot geholt werden. Absprachen sind doch in jeder Lebenslage besser als vollendete Tatsachen :augenroll: .

    Maik Hauk
    Teamleiter, Reha-Manager & DRG-Verantwortlicher :erschreck:

    Glücklich, wer das, was er liebt, auch wagt, mit Mut zu beschützen. (Ovid)