Guten Morgen Zusammen,
wie gehen Sie mit folgenden Fällen um: Pat. wird vom HA eingewiesen um eine ambulante OP durchzuführen, die nicht im Katalog der ambulanten Eingriffe §115b steht und für die es aber keine Ermächtigung gibt? Also die weder ambulant abgerechnet werden können, noch über die KV mangels Ermächtigung? Der Pat. sagen \"tut mir leid, kann ich nicht abrechnen\" und wieder heimschicken ist ja auch nicht das Gelbe vom Ei...
Vielen Dank
Gruß
W.Miller