Erst stationär, dann ambulant - externe Rechnung dennoch???

  • Guten Morgen Forum,

    folgende Fallkonstellation: Wir behandelten einen Pat. in der Chirurgie stationär. Bei der MDK-Prüfung wurde die stationäre Behandlungsnotwendigkeit verneint, also stornierten wir und rechneten eine ambulante OP nach §115b ab.
    Während des (vermeintlich) stationären Aufenthaltes erfolgte wegen Auffälligkeiten eine Laboruntersuchung extern.
    Diese Rechnung wird uns nun vorgelegt. Bei stationärer Behandlung müssten wir selbstverständlich zahlen. Nur haben wir ja storniert... Und ambulant kann das Labor doch nicht mit uns abrechnen, sondern rechnet direkt mit der KV ab, oder sehe ich das falsch...?

    - fragt sich

    T. Flöser

  • Guten Tag,
    der KK wird es relativ egal sein, ob Sie eine Laborleistung selbst erbringen oder durch Subunternehmer.
    Und ein ÜW-Schein für das Labor wird keiner ausgestellt worden sein. Auf welcher Basis soll denn dann das Labor mit der KV abrechnen?

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo Herr Flöser,
    da stellt sich mir erst recht die Frage, auf welcher Basis ein Labor bei einem GKV-Versicherten direkt mit der KK abrechnen soll?

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo Herr Flöser!

    Die Abrechnung müsste Ihr externes Labor per Ü-Schein mit dem Vermerk \"AOP\" über die KV abrechnen. Ansonsten als Nachtragsrechnung von Ihnen an die KK.

    Mit freundlichem Gruß
    Frank Killmer

    Frank Killmer