Guten Morgen Forum,
folgende Fallkonstellation: Wir behandelten einen Pat. in der Chirurgie stationär. Bei der MDK-Prüfung wurde die stationäre Behandlungsnotwendigkeit verneint, also stornierten wir und rechneten eine ambulante OP nach §115b ab.
Während des (vermeintlich) stationären Aufenthaltes erfolgte wegen Auffälligkeiten eine Laboruntersuchung extern.
Diese Rechnung wird uns nun vorgelegt. Bei stationärer Behandlung müssten wir selbstverständlich zahlen. Nur haben wir ja storniert... Und ambulant kann das Labor doch nicht mit uns abrechnen, sondern rechnet direkt mit der KV ab, oder sehe ich das falsch...?
- fragt sich