Weitergabe von §21 Datensatz an Krankenkassen

  • Werte Forenmitglieder,
    folgende Frage hätte ich:
    kennt jemand die Rechtsgrundlage, nach der eine KK vom InEK den KH-bezogenen §21-Datensatz erhalten soll?
    Im entsprechenden Parapgraph 21 des KHEntG ist vom Buchstaben a des Absatzes 2 im Absatz 3 nicht mehr die Rede (dies würde das IK-Kennzeichen betreffen). Habe ich was übersehen?
    Zum Hintergrund:
    Ich wurde aktuell mit dem Problem konfrontiert, dass eine KK detaillierte Informationen über die Anzahl der in einem KH erbrachten OPS-Ziffern gehabt hätte und dies im Rahmen der Budgetgespräche auch vorgebracht habe. Dies beträfe nicht nur Daten der KK-eigenen Patienten. Auf Nachfrage wurde erklärt, diese Daten würden vom InEK stammen.
    Ich habe bewusst die ganzen Aussagen in den Konjunktiv gestellt und bitte dies auch explizit so zu verstehen, da ich das Ganze immer noch nicht so recht glauben kann/will.

    Danke für Antworten.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo Herr Horndasch,

    wenn ich mich nicht irre, haben Sie tatsächlich etwas übersehen. Nach § 21 Abs. 3 Nr. 1 KHEntG werden die Daten nach Abs. 2 Nr. 1und Nr. 2 Buchstabe b bis h an den Bundesverband der Krankenkassen übermittelt. Der Buchstabe a enthält lediglich die Krankenhausinternen Kennzeichen des Behandlungsfalles, das IK folgt erst unter b.

    Allerdings ist hier nur einer Weitergabe zum Zwecke der Weiterentwicklung des DRG-Vergütungssystems erlaubt. Wenn ich jetzt nichts übersehen habe, wäre eine Verwendung im Rahmen von Budgetverhandlungen ein Missbrauch dieser Daten ... mal ganz abgesehen von der Frage, ob der Bundesverband die Daten überhaupt weitergeben darf ... :d_gutefrage:

    Viele Grüße
    Sebastian Seyer

  • Guten Tag,
    da haben wir doch tatsächlich so oft gelesen, bis wir die Absätze 1 und 2 vertauscht haben. (Im (1) ist das IK der Buchstabe a)
    Vielen Dank für die Aufklärung.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo Herr Horndasch,

    ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass eine Kasse die OPS-Daten aus dem ihr bekannten 21er des Hauses hat. Ich kann mir dann auch nicht vorstellen, dass das legal wäre.

    Was ggf. vorstellbar wäre, dass die Kasse die Daten aus den XML-Datensätzen der QB rekonstruiert hat. Dies wäre ja bezogen auf bestimmte OPS immerhin möglich, wenn auch mit sehr viel Arbeit verbunden. Andererseits dürfte die Kasse auch über schnell zugägnliche Auswertemöglichkeiten verfügen, die auf den von ihr veröffentlichten front-ends niccht angeboten werden.
    Dass dann der Vertreter der Kassen auf Nachfragen selbst gar nicht genau weiß, woher ihm die Daten aufbreitet wurden, ist immerhin ebenfalls vorstellbar. Wahrscheinlicher ist, dass er Ihnen den Kniff nicht verraten wollte. Es ist m.E. nur eine Frage der Zeit, bis man von den Kassen im Rahmen etwaiger Verhandlungen Daten aus dem QB präsentiert bekommt, dies könnte so ein Beispiel sein. (Oder passt das zeitlich nicht? )

    Ich finde das ganze auch im Zusammenhang mit DS-Überlegungen höchst spannend und würde mich über Informationen zum Fortgang der Sache, gerne auch per PN sehr freuen.

    Gruß

    merguet