Werte Forenmitglieder,
folgende Frage hätte ich:
kennt jemand die Rechtsgrundlage, nach der eine KK vom InEK den KH-bezogenen §21-Datensatz erhalten soll?
Im entsprechenden Parapgraph 21 des KHEntG ist vom Buchstaben a des Absatzes 2 im Absatz 3 nicht mehr die Rede (dies würde das IK-Kennzeichen betreffen). Habe ich was übersehen?
Zum Hintergrund:
Ich wurde aktuell mit dem Problem konfrontiert, dass eine KK detaillierte Informationen über die Anzahl der in einem KH erbrachten OPS-Ziffern gehabt hätte und dies im Rahmen der Budgetgespräche auch vorgebracht habe. Dies beträfe nicht nur Daten der KK-eigenen Patienten. Auf Nachfrage wurde erklärt, diese Daten würden vom InEK stammen.
Ich habe bewusst die ganzen Aussagen in den Konjunktiv gestellt und bitte dies auch explizit so zu verstehen, da ich das Ganze immer noch nicht so recht glauben kann/will.
Danke für Antworten.