§ 115b gesonderte Abrechnung der Anästhesieleistung gegenüber KV

  • Hallo und frohes neues Jahr Forum,

    uns stellt sich die Frage, ob bei einer Leistungserstellung nach § 115 b ein am Krankenhaus angestellter Anästhesist die durch Ihn erbrachten Leistungen im Rahmen seiner Ermächtigung auch gegenüber der KV abrechnen darf/dürfte. :d_gutefrage:

    Der Anästhesist ist kein Belegarzt. Für einen Belegarzt dürfte eine solche gesonderte Abrechnung nach § 18 Abs. 1 des 115 b unstrittig möglich sein, beim \"normalen\" Arzt mit KV-Ermächtigung ist hier nichts geregelt.

    Hat jemand Erfahrung mit solcher Abrechnungsweise? Ich bin für jeden Hinweis dankbar.

    Healtman

  • Hallo Healthman!

    An einem Standort werden die Anästhesieleistungen vom ermächtigten Arzt abgerechnet. Dies gilt allerdings nur für AOP\'s die nicht vom Krakenhaus abgerechnet werden (z. B. Belegärzte bzw. niedergelassene Kooperationspartner).

    Mit freundlichem Gruß
    Frank Killmer

    Frank Killmer

  • Hallo Healthman!

    Die § 115b Abrechnung läuft grundsätzlich immer über das Krankenhaus, es sei denn Sie arbeiten mit einem Beleganästhesisten. Die KV, zumindest die KVWL, wird keine Ermächtigung zur Durchführung von \"krankenhauseigenen Anästhesien\" erteilen.

    Viele Grüße
    Frank Killmer

    Frank Killmer