Hallo und frohes neues Jahr Forum,
uns stellt sich die Frage, ob bei einer Leistungserstellung nach § 115 b ein am Krankenhaus angestellter Anästhesist die durch Ihn erbrachten Leistungen im Rahmen seiner Ermächtigung auch gegenüber der KV abrechnen darf/dürfte. :d_gutefrage:
Der Anästhesist ist kein Belegarzt. Für einen Belegarzt dürfte eine solche gesonderte Abrechnung nach § 18 Abs. 1 des 115 b unstrittig möglich sein, beim \"normalen\" Arzt mit KV-Ermächtigung ist hier nichts geregelt.
Hat jemand Erfahrung mit solcher Abrechnungsweise? Ich bin für jeden Hinweis dankbar.
Healtman