Hallo Forum,
ich habe hier einen Fall vorliegen, der mir etwas Kopfzerbrechen bereitet.
Bei einer Privatpatientin wurde ein Karzinom festgestellt. Weiterhin wurde sie bei uns operiert (wegen einer anderen Sache) und erhielt während des stationären Aufenthaltes eine Chemotherapie, wozu sie zu einem niedergelassenen Arzt gebracht wurde (also ambulante Chemo).
Der niedergelassene Arzt darf meines Wissens seine erbrachten Leistungen selbst liquidieren. Nun hat uns die Krankenkasse allerdings angeschrieben, dass wir die Medikamente zu zahlen hätten, da die Pat. zum Zeitpunkt der Chemo bei uns stationär war. Wir könnten dann das ZE65.02 abrechnen. Allerdings liegen zwischen den Apothekenpreisen (Rezepte liegen mir vor) und dem ZE Welten.
Ich gehe davon aus, dass wir die Zeche an die Apotheke zahlen müssen?!
Es wäre sicher besser gewesen, die Patientin in eine Klinik zu verlegen, die selbst Chemotherapien durchführt?! Oder welche Empfehlungen gibt es da noch?
Viele Grüße
GeRo