Amb. Chemo während stat. Aufenthalt

  • Hallo Forum,
    ich habe hier einen Fall vorliegen, der mir etwas Kopfzerbrechen bereitet.
    Bei einer Privatpatientin wurde ein Karzinom festgestellt. Weiterhin wurde sie bei uns operiert (wegen einer anderen Sache) und erhielt während des stationären Aufenthaltes eine Chemotherapie, wozu sie zu einem niedergelassenen Arzt gebracht wurde (also ambulante Chemo).
    Der niedergelassene Arzt darf meines Wissens seine erbrachten Leistungen selbst liquidieren. Nun hat uns die Krankenkasse allerdings angeschrieben, dass wir die Medikamente zu zahlen hätten, da die Pat. zum Zeitpunkt der Chemo bei uns stationär war. Wir könnten dann das ZE65.02 abrechnen. Allerdings liegen zwischen den Apothekenpreisen (Rezepte liegen mir vor) und dem ZE Welten.
    Ich gehe davon aus, dass wir die Zeche an die Apotheke zahlen müssen?!
    Es wäre sicher besser gewesen, die Patientin in eine Klinik zu verlegen, die selbst Chemotherapien durchführt?! Oder welche Empfehlungen gibt es da noch?

    Viele Grüße
    GeRo

  • Hallo GeRo,

    ich denke, die Krankenkasse beruft sich auf den § 2 Abs. 2 KHEntgG. Demnach gehören zu den sogenannten allgemeinen Krankenhausleistungen, die mit den vereinbarten bzw. festgesetzten Entgelten vergütet werden, auch \"die vom Krankenhaus veranlassten Leistungen Dritter\".

    Gruß

    Der Systemlernende

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    in diesem Zusammenhang:

    DKR P016d Verbringung
    Prozeduren im Rahmen einer Verbringung werden durch die verbringende Klinik kodiert.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Hallo Systemlernender,

    genau das ist der Punkt. Die Medikamente für die Chemotherapie wurden von dem niedergelassenen Onkologen ambulant verordnet. Mittlerweile habe ich aber erfahren, dass die Patientin ihm gegenüber nicht erwähnt hat, dass sie sich noch in stationärer Behandlung bei uns befindet.
    Und dass ein Krankenhausarzt einen Patienten zur Chemotherapie anmeldet, ist ja nichts aussergewöhnliches. Ob der Patient aktuell noch weiterhin stationär geführt wird, fragt in dem Moment auch niemand nach.

    Ich liege dann ja wohl richtig damit, dass wir die Medikamente zahlen müssen?!
    Als Systemlernender lerne ich daraus:
    die Patienten sollten möglichst entlassen und an den ambulanten Onkologen verwiesen werden. Das spart viel Geld, denn die Medikamente belaufen sich in dem geschilderten Fall auf ca. 2.900 EUR, das ZE bringt gerade mal 724 EUR. Zum Glück ist das der erste solche Fall, der auf meinem Tisch landet.

    Gruß
    GeRo

  • Hallo GeRo!

    Die Behandlung beim niedergelassenen Arzt ist Konsilleistung. In Ihrem Fall wird das Honorar der Patientin berechnet (abzgl. 15% gemäß § 6 GOÄ). Im Regelfall müssen auch die Chemotherapeutika vom Patienten beglichen werden. Immer mehr private Kassen versuchen jedoch, genau diese Kosten auf das auftraggebende Krankenhaus abzuwälzen. Ähnliche Probleme ergeben sich in unserem Haus für Kontrastmittel.

    Ich warte seit geraumer Zeit auf eine Stellungnahme der KGNW zu dieser Problematik. Bis dahin werden wir die Auslagen gemäß § 10 GOÄ (ob nun KM oder Chemotherapeutika) dem Konsil- Patienten berechnen.

    Mit freundlichem Gruß
    Frank Killmer

    Frank Killmer