ZE2007-25 Modulare Endoprothesen

  • Guten Tag Forumsmitglieder.
    Wäre es denn nicht überhaupt mal interessant, eine Liste möglicher modularer Endoprothesen zusammenzustellen. Mir scheint, dass hier unterschiedliche Interpretationen vorliegen. Der Code 5-829.d ist meiner Meinung nach auch missverständlich formuliert.
    So behauptet z.B. die Firma Symbios, die von ihr vertriebene Hüft TEP \"SPS Modular\" kann mit dem Code verschlüsselt werden. Hierzu muss man den Text des Codes jedoch so interpretieren, dass die 3 Einzelteile auf \"beiden Seiten\" des Gelenkes eingesetzt werden können.
    Gibt es bei den Diskussionteilnehmern bereits solche internen Listen? Ich meinerseits glaube 2 Knie-, 4 Schulter- und 3 Hüft-TEPs zu kennen, die die Bedingungen erfüllen könnten.

    Viele Grüße aus dem kalten und regnerischen Chiemgau.
    Jörg Liebel

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    Dr. Jörg Liebel, M.Sc.
    Abteilungsleiter Medizincontrolling
    Klinikum Fürth
    Jakob-Henle-Straße 1
    90766 Fürth

  • Hallo Forumsmitglieder,

    bin gerade über diese Diskussion gestolpert und möchte \'mal meine Meinung dazu abgeben :a_bowing: .

    Die 5-829.d wird bei knöcherne Defektsituationen codiert, über die Ursache des Defekts wird nichts gesagt (ausgenommen Malignom). Wenn es also intraoperativ erforderlich ist, mehr Knochen als \'normal\' zu resezieren, so dass die normale Prothese nicht mehr passt und zu einem Modularsystem gegriffen werden muss ... was spricht gegen die Codierung ? :d_gutefrage:

    Modulare Endoprothesen dienen eben gerade zur Behandlung knöcherner Defektsituationen.

    Man muss ja auch bei einer Spongiosaplastik nicht beweisen, dass die indiziert war :d_niemals:

    ... noch nicht :augenroll:


    Der Hinweis zu dem Code besagt : 3 oder mehr metallische Einzelteile an mindestens einer gelenkbildenden Komponente ... beidseits zusammenzählen gilt leider nicht.

    Viele Grüße aus Melle
    Dr. Th. Wagner 8)
    Facharzt für Chirurgie
    Leiter Medizincontrolling
    christl. Klinikum Melle

  • Hallo zusammen,

    Habe hier einen Pat. mit sekundärer, bösartiger Neubildung des Knochens. Es erfolgte die Humeruskopfresektion und es wurde eine Schulterhemiprothese implantiert.

    Der OP-Brief beschreibt die Implantation einer FX-Endoprothese 140 mm lang, Kopf mittlerer Länge, 44 mm Durchmesser.

    Erfüllt die durchgeführte Prozedur die Voraussetzung den Zusatzcode 5-829.c zu berechnen?

    Welche maßgeblichen Kriterien müssen generell erfüllt sein, um diesen Zusatzcode zu verschlüsseln?

    Ich hoffe auf viele aussagekräftige Antworten und bedanke mich schon jetzt ganz herzlich!

    MfG
    luzzi

  • Hallo luzzi,

    Zitat


    Original von luzzi:

    Erfüllt die durchgeführte Prozedur die Voraussetzung den Zusatzcode 5-829.c zu berechnen?

    Ja !

    Bedingungen:
    1.) Resektion von prim. oder sek. malignen Knochentumoren
    2.) Ersatz durch metallischen Knochen- od. Gelenkersatz
    3.) Ersatz entspricht der Länge u. Dicke des entfernten Knochens

    Das ganze gilt auch für einen Wechsel einer entsprechenden Prothese.

    Bei Punkt 3 nicht durch den \'langen, dünnen\' Schaft der Prothesen verunsichern lassen. I.d.R. wird die Erläuterung akzeptiert, dass es sich hierbei um den \'verankerungsteil\' der eigentlichen Prothese handelt, der bis in den gesunden Knochen reichen muss. Schließlich ist es schwierig, die Prothese freischwebend im geschaffenen Defekt zu verankern.

    Viele Grüße aus Melle
    Dr. Th. Wagner 8)
    Facharzt für Chirurgie
    Leiter Medizincontrolling
    christl. Klinikum Melle

  • Zitat


    Original von Friedrich:
    Über die metallischen Teile lässt sich dann auch trefflich streiten, ob diese integraler Teil der Modularprothese oder etwa nur additive Schrauben darstellen. Wir haben da einen längeren Streit mit dem MDK bezüglich Revitan_prothesen (Sonderprothese, keine Tumorprothese) genossen....

    Hallo,
    kennt jemand den aktuellen Stand bei den Revitan-Prothesen?

    Danke für kurze Rückmeldungen.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch