Liebe Forumsmitglieder,
folgender Fall (noch aus 07): Patient mit Anastomosenstenose der Hapatikojejunostomie nach iatrogener Gallengangsverletzung bei Cholezystektomie vor 30 Jahren.
Pat kommt aktuell zum Wechsel der Yamakawa-Prothese.
HD: K83.1 Verschluss des Gallengangs, Prozedur: 5-514.k3 Andere OP an denGallengängen: Wechsel von nicht-selbstexpandierenden Prothesen (...)
Kann / darf / muss man die K91.88 (Sonstige Krankheiten des Verdauungssystems nach medizinischen Maßnahmen) zusätzlich als ND kodieren? Es würde den Fall genauer abbilden. Aber zu bedenken: Die Kodierung würde eine Schweregradsteigerung bedeuten, etwas mehr als 0,1 RG.
Nimmt man statt der K83.1 gleich die K91.88 als HD, halbiert sich der Erlös (bei nur einem Belegungstag), obwohl die Prozedur natürlich die gleiche bleibt. Die Frage ist nun, ob ein solcher Fall mit einem RG von 0,21 überhaupt abgebildet sein kann.
Herzliche Grüße
CB