Osteolyse bei schwerer pAVK

  • Sehr geehrte Kollegen,

    habe gerade einen Streitfall mit einer eher unangenehmen Kasse bezügl. einer abgerechneten Fehler-DRG.
    Pat. wird aufgenommen bei Verschlechterung des Lokalbefundes von mehrere arteriellen Ulcera mit Gagnrän und Osteolysen an einer Zehe.
    Kodiert haben wir I70.24 und unter anderen als ND M89.57.
    Mit der Zehenstrahlresektion ermitteln wir 901D.

    Die Kasse will nun auf M89.57 als HD hinaus und mit I20C vergüten.

    Dokumentiert ist eine i.V. Antibiose über 10 Tage, die Zehenstrahlresektion am 4. Tag nach Aufnahme und ständige Verbandswechsel und Wundbehandlung an den weiteren Ulcera.

    Der Brief ist etwas unglücklich formuliert, dass die Aufnahme zur operativen Therapie erfolgt. Daher argumentiert die Kasse entsprechend.

    Ist die Argumentation, dass die Osteolyse ja am ehesten Symptom der schweren Durchblutungsstörung ist und die mit I70.24 kodierten Ulcera auch behandelt wurden. Vom Ressourcenaufwand her ist in diesem Fall die i.V. Antibiose der kurzen Operation eigentlich gleichzusetzen.

    Kann mich jemand mit zusätzlichen Argumenten ausstatten oder vielleicht in einem ähnlichen Fall recht bekommen?

    Mit freundlichen Grüßen

    M. Stückl
    Medizincontrolling Krankenhaus-GmbH Landkreis Weilheim-Schongau

    Michael Stückl
    Leiter Medizincontrolling
    Krankenhaus GmbH Weilheim-Schongau

  • Hallo Herr Stückl,
    können Sie in dem konkreten Fall einen vom gericht beuaftragten Gutachter klar machen, bzw. kann dieder aus der Akte ersehen, dass der Pat. nicht zur OP aufgenommen wurde? Dann dürfte Ihre Argumentation erfolgreich sein. Ansonsten müssten Sie bei konkurrierenden HDs belegen, dass die Antibiose teurer war als die OP. Können Sie das?
    War nicht ganz die Auskunft, die Sie vielleicht erwartet / erhofft haben.
    Trotzdem schönes WE.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo Herr Stückl,

    eigentlich sehe ich kein Problem bei Ihrer Kodierung/Argumentation: :d_zwinker:

    Pat. kommt mit superinfizierter arterieller Gangrän (ich setzte voraus, kein diabet. Fußsyndrom!). Wenn eine Gangrän lange genug dauert, kommt es auch zu Osteolysen, somit sekundär und nicht als Grund für eine Gangrän, oder?!
    Sie geben zunächst ein Antibiotikum und nach Abklingen der Infektion erfolgt die Zehenstrahlresektion.
    HD ist unzweifelhaft die Gangrän I70.24. Die Osteolyse M89.57 beschreibt das Krankheitsbild genauer, ist aber eine ND. :biggrin:

    Noch einen schönen Tag

    riol

    Viszeralchirurg/Unfallchirurg