AOP-Behandlung über Jahreswechsel

  • Guten Tag Forum(isten),

    ich habe lange gesucht, aber keine erschöpfende Antwort gefunden. Im stationären Bereich ist die Sachlage eindeutig: abgerechnet wird nach dem Abrechnungsrecht (DRG-Katalog) des Jahres, in dem die Behandlung beginnt. Doch wie verhält es sich im AOP-Bereich, wenn die ersten Konsultationen im Jahr 2007 stattfinden (Vorbereitung) und der Eingriff dann im Jahr 2008 erfolgt. Ist der EBM-Katalog mit den Punkten für das Jahr 2007 für alle Leistungen bindend oder wird auf den Tag der Leistungserbringung abgestellt? Durch unterschiedliche Berechnungspunkte können die Erlöse differieren.
    Danke im voraus mfG di-stei

  • Hallo di-stei,

    es gilt das Aufnahmedatum. D.h., wenn der Pat. zum ersten Mal in 2007 vorstellig wurde und die OP in 2008 ist, wird der entsprechende Punktwert aus 2007 zugrunde gelegt.

    Gruß
    vestus

  • Guten Morgen Vestus,

    und man darf sogar die Konsultationsgebühr noch mit anrechnen :)

    Gruß
    Babsi07

  • ...kleiner Nachtrag....
    Achtung 2008 ist ein neuer EBM rausgekommen....man muß auch auf die Punktzahl der entsprechenden Leistungen achten....da ist auch der Aufnahmetag maßgebend wie bei der Bewertung der Punktzahl!!!

    LG
    anmi78