Guten Tag Forum(isten),
ich habe lange gesucht, aber keine erschöpfende Antwort gefunden. Im stationären Bereich ist die Sachlage eindeutig: abgerechnet wird nach dem Abrechnungsrecht (DRG-Katalog) des Jahres, in dem die Behandlung beginnt. Doch wie verhält es sich im AOP-Bereich, wenn die ersten Konsultationen im Jahr 2007 stattfinden (Vorbereitung) und der Eingriff dann im Jahr 2008 erfolgt. Ist der EBM-Katalog mit den Punkten für das Jahr 2007 für alle Leistungen bindend oder wird auf den Tag der Leistungserbringung abgestellt? Durch unterschiedliche Berechnungspunkte können die Erlöse differieren.
Danke im voraus mfG di-stei