Hauptdiagnose Carzinom oder Parese????

  • Guten Tag, liebes Forum.

    Vorliegender Fall bereitet uns Kopfzerbrechen:

    Es erfolgt die stationäre Aufnahme wegen progredienter schlaffer Tetraparese (G82.52). Diese wird als Hauptdiagnose gesetzt.

    Im Zuge des Tumorstagings diagnostizierte man, als Primärtumor, ein Adeno-Karzinom der Lunge (C34.9).

    Es ergab sich so der Hinweis auf das Vorliegen einer spinalen Metastasierung im Liquorraum als Ursächlichkeit für die progredient aufsteigenden peripheren Paresen.

    U. E. ist somit als Hauptdiagnose die C34.9 zuzuweisen. Als Grundlage dienten uns der Hinweis auf die allgemeinen (D002f) und die speziellen Kodierrichtlinien (0201f).

    Die Gegenseite argumentiert lediglich mit einem Passus aus der DKR D002f, in dem es heisst, „…die Hauptdiagnose…, die hauptsächlich verantwortlich für die Veranlassung des stationären Krankenhausaufenthaltes war“ und beharrt auf der G82.52.

    Wie ist Ihre Einschätzung? Sollte nicht die spezielle DKR grundsätzlich vor der Allgemeinen stehen?

    Welche Hauptdiagnose ist zuzuweisen? Wie sähe eine entsprechende Argumentation aus?

    Vielen Dank für die (hoffentliche) Hilfe.

  • Hallo PKVler und willkommen im Forum,

    ich glaube dieser Thread dürfte Ihre Frage beantworten HD bei Knochenmetastase, der Fall ist m.E. ähnlich gelagert. Und ja, die speziellen Kodierrichtlinien gehen vor die allgemeinen (aus der Einleitung zu den DKR: \" In den Speziellen Kodierrichtlinien werden besondere Fallkonstellationen beschrieben, die entweder der konkreten Festlegung dienen oder bei denen aus Gründen der DRG-Logik von den Allgemeinen Kodierrichtlinien abgewichen werden muss\").

    MfG und schönes Wochenende von findus

    MfG findus

  • Hallo zusammen,

    G82.52 ist sicher falsch.
    Je nachdem, was therapeutisch im Vordergrund stand, ist C34.9 oder C79.4 als HD zu wählen entsprechend der 0201f.

    Schönen Tag noch

    riol

    Viszeralchirurg/Unfallchirurg

  • Hallo,

    ich möchte darauf aufmerksam machen, dass der Kode G82.52 auch in anderer Hinsicht als der Diskussion um Haupt- oder Nebendiagnose falsch ist: bei der geschilderten Situation handelt es sich nicht um eine chronische Parese, sondern um eine akute (siehe DKR 0603d), der korrekte Kode hierfür wäre G82.30. Damit wird der Fall aber in die B61Z gruppiert - und zwar unabhängig davon, ob es sich um die Hauptdiagnose handelt...

    Mit freundlichen Grüßen

    Markus Hollerbach