Isolierung bei Verdacht

  • Ein verregnetes Hallo von der See...

    gibt es für die prophylaktische Isolierung nur den Z29.0 und keine Prozedur? Zumindest bis zur endgültigen Keimbestimmung ist der Aufwand ja sehr hoch...

    UND

    Wieso gibt es einen Code für die Abklärung bei Verdacht auf nichtisolierungspflichtige Infektionskrankheit und keinen bei Verdacht auf isolierungspflichtige Infektionskrankheit???

    Fragen über Fragen und mich überkommt so eine gewisse Lethargie...

    Danke schon einmal...

    N. Richter
    medCo, DRGB, DSB

    \"Haben Sie jemals darunter gelitten, dass sie trotz Ihrer enormen Intelligenz
    von Menschen abhängig sind, um Ihre Aufgaben ausführen zu können?\"
    - \"Nicht im geringsten. Ich arbeite gerne mit Menschen.\"

  • Hallo Herr Richter,

    zu Ihrer ersten Frage:

    Natürlich ist eine prophylaktische Isolierung mit einem hohen Aufwand verbunden, der durch die Angabe des Kodes Z29.0 abgebildet werden sollte/muss. Aber auf Seiten der Prozeduren, ähnlich der Komplexbehandlung bei resistenten Keimen, wird doch einiges mehr verlangt, als das reine Anlegen von Mundschutz, Handschuhen und Schutzkittel.

    Und was den Kode der Abklärung betrifft, so ist der von Ihnen oben beschriebene, auch lediglich eine Thesauruszuordnung des Kodes Z03.8 Beobachtung bei sonstigen Verdachtsfällen.

    Für mich persönlich sind diese \"Abklärung/Beobachtung-Kodes\" auch sehr sparsam bis garnicht anzuwenden. Sie fallen unter den Oberbegriff \"Personen, die das Gesundheitswesen zur Untersuchung und Abklärun in Anspruch nehmen\". Und wenn eine Infektionskrankheit im Fokus steht, wenn auch nur der Verdacht darauf besteht, so ist diese, sofern sie nicht während des stationären Aufenthaltes ausgeschlossen werden kann, im Sinne einer Verdachtsdiagnose (DKR D008b) als Hauptdiagnose zuzuweisen.
    Denn m.E. ist eine prophylaktische Isolierung und eine entsprechende antibiotische Abdeckung eien entsprechende Behandlung in Bezug auf die Verdachtsdiagnose.

    Herzliche Grüße

    Kodiak

  • Hallo Kodiak,

    schönen Dank für die Antwort. Wir haben (leider) i.d. Regel die Ergebnisse der Keimbestimmung während des Aufenthaltes vorliegen, ansonsten bin ich auch ein sehr enger Freund der Verdachts- DKR ;)
    Ich hatte nur irgendwie im Blut, diesbezüglich irgendwann mal noch etwas gefunden zu haben, was den o.a. casus (effizienter) abbildet...

    Ich wünsche ein schönes Wochenende,

    N. Richter
    medCo, DRGB, DSB

    \"Haben Sie jemals darunter gelitten, dass sie trotz Ihrer enormen Intelligenz
    von Menschen abhängig sind, um Ihre Aufgaben ausführen zu können?\"
    - \"Nicht im geringsten. Ich arbeite gerne mit Menschen.\"