Ein verregnetes Hallo von der See...
gibt es für die prophylaktische Isolierung nur den Z29.0 und keine Prozedur? Zumindest bis zur endgültigen Keimbestimmung ist der Aufwand ja sehr hoch...
UND
Wieso gibt es einen Code für die Abklärung bei Verdacht auf nichtisolierungspflichtige Infektionskrankheit und keinen bei Verdacht auf isolierungspflichtige Infektionskrankheit???
Fragen über Fragen und mich überkommt so eine gewisse Lethargie...
Danke schon einmal...