Hallo Forum,
ich habe eine Frage:
ein Patient war vollstationär behandelt, danach erfolgte Verlegung in die Tagesklinik. Der Aufenthalt war so kurz, dass es 0 Euro berechnet war (wg MVD Regelung, Abrechnung ab dem 4 Tag). Die übrigen Zuschläge, wie DRG, QS, San usw wurden aber berechnet. Die KK weigert sich die zu bezahlen. Ich konnte nirgendwo was dazu finden. Gibt es Regelungen, ob in solchen Fällen die anderen Zuschläge berechnet werden dürfen?
Vielen Dank und einen schönen Abend.
Viele Grüße
Lorelei
:sterne: