Hallo zusammen - v.a. an die Urologen
mir ist aufgefallen, dass ein Ureterstein N20.1 mit N13.2 (Hydronephrose bei Stein), den man mittels URS entfernt, entweder in eine \"diagnostische DRG\" fällt, wenn man die Prozedur
5.550.21 Perkutan-transrenale Nephrotomie, Nephrostomie, Steinentfernung, Pyeloplastik und ureterorenoskopische Steinentfernung: Entfernung eines Steines: Ureterorenoskopisch kodiert (L40Z, RG 0,633) oder aber in eine L20x (Transurethrale Eingriffe mit RG >0,7), wenn man die Prozedur
5-562.4 Entfernung eines Steines aus dem Ureter, ureterorenoskopisch verwendet.
Ich würde dann doch ganz im Sinne des Plu-Minus-Beitrages für PLUS tendieren und die Ziffer 5-562.4 nehmen....
Spricht von Urologen oder Kodier-Seite was dagegen??
Viele Grüße
P. Dietz