Ureterstein - Entfernung durch URS

  • Hallo zusammen - v.a. an die Urologen ;)

    mir ist aufgefallen, dass ein Ureterstein N20.1 mit N13.2 (Hydronephrose bei Stein), den man mittels URS entfernt, entweder in eine \"diagnostische DRG\" fällt, wenn man die Prozedur
    5.550.21 Perkutan-transrenale Nephrotomie, Nephrostomie, Steinentfernung, Pyeloplastik und ureterorenoskopische Steinentfernung: Entfernung eines Steines: Ureterorenoskopisch kodiert (L40Z, RG 0,633) oder aber in eine L20x (Transurethrale Eingriffe mit RG >0,7), wenn man die Prozedur
    5-562.4 Entfernung eines Steines aus dem Ureter, ureterorenoskopisch verwendet.

    Ich würde dann doch ganz im Sinne des Plu-Minus-Beitrages für PLUS tendieren und die Ziffer 5-562.4 nehmen....

    Spricht von Urologen oder Kodier-Seite was dagegen??

    Viele Grüße
    P. Dietz

  • Hallo Herr Kilmer,

    wir haben es nun auch so gemacht, und gleich noch im letzten Jahr nach Altlasten gesucht. Da gab es glatt einen Fall, der durch diese Code-Änderung von einer ESWL-DRG gleich in eine operative umsprang mit nicht 100, sondern viel mehr Erlös.
    Da bin ich mal auf die Reaktion der Kasse gespannt.

    Viele Grüße
    P. Dietz

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    stellen Sie die Frage doch auch mal beim DIMDI (Differenzierung der Kodes). Mich würde dies interessieren.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Hallo zusammen,

    dumme Fragen, wenn man den Baum vor lauter Wald nicht mehr sieht...

    Der eine Code beschreibt eine Entfernung eines Steines aus der NIERE, der andere aus dem URETER.

    Grund für die Frage war, dass der Prozedurenthesaurus des n.n.bez. Kodierhilfe-Programms irgendwie beides angeboten hat.

    Gute Nacht!
    P. Dietz