weder im EBM noch im AOP Katalog

  • Hallo liebes Forum!

    Folgender Fallbericht liegt bei mir auf dem Tisch.

    Einer 67jährigen Frau mit gutem AZ ist ein Eventrekorder stationär implantiert worden (5-377.8).

    Der MDK schreibt dazu:
    medizinische Gründe für die Notwendigkeit vollstationärer Krankenhausaufnahme und -behandlung liegen nicht vor.
    Hinweis: OPS nicht im AOP Katalog
    Die Implantation des Eventrekorders ist als kleinerer chirurgischer Eingriff eine regelhaft ambulante Leistung.

    Nun habe ich mir den EBM-Katalog vorgenommen und vergeblich versucht die Implantation eines Eventrekorders zu finden. Demnach könnte auch eine niedergelassene Praxis ähnlich Fälle nicht abrechnen.
    (Vielleicht habe ich auch nur nicht die passende EBM Nr. gefunden)

    Hat jemand eine Ahnung wie ich diesen Fall abrechnen kann?
    Gibt es dazu passende EBM-Nr. ?

  • Hallo, ich habe einen ähnlichen Fall gehabt. Nach Rücksprache mit der Kasse habe ich die Ziffern für den Einkammer-Schrittmacher verwendet, da der medizinische Aufwand indentisch ist. Die Sachkosten werden ja durch das Implantat ohnehin zu 100% abgebildet.

  • Hallo zusammen,

    die Sache mit dem medizinisch \"identischen\" Aufwand möchte ich doch sehr bezweifeln :totlach:

    Aber wenn sich die Kasse auf so einen Deal einlässt: Gratulation :i_drink:

    Die Zustimmung der Kasse aber gut dokumentieren! :biggrin:

    Schönen Tag noch

    riol

    Viszeralchirurg/Unfallchirurg