Hallo liebes Forum!
Folgender Fallbericht liegt bei mir auf dem Tisch.
Einer 67jährigen Frau mit gutem AZ ist ein Eventrekorder stationär implantiert worden (5-377.8).
Der MDK schreibt dazu:
medizinische Gründe für die Notwendigkeit vollstationärer Krankenhausaufnahme und -behandlung liegen nicht vor.
Hinweis: OPS nicht im AOP Katalog
Die Implantation des Eventrekorders ist als kleinerer chirurgischer Eingriff eine regelhaft ambulante Leistung.
Nun habe ich mir den EBM-Katalog vorgenommen und vergeblich versucht die Implantation eines Eventrekorders zu finden. Demnach könnte auch eine niedergelassene Praxis ähnlich Fälle nicht abrechnen.
(Vielleicht habe ich auch nur nicht die passende EBM Nr. gefunden)
Hat jemand eine Ahnung wie ich diesen Fall abrechnen kann?
Gibt es dazu passende EBM-Nr. ?