Hallo liebes Forum,
wenn eine behandlungsbedürftige Anämie innerhalb der Schwangerschaft eintritt, verschlüsseln wir als Nebendiagnose:
O99.0 (Anämie, die SS, Geburt u. Wochenbett kompliziert)
Da lt. DKR1510b zu diesem Kode ein zusätzlicher Schlüssel angegeben werden soll, kodieren wir weiterhin:
D50.9 (Eisenmangelanämie, n.n)
Der örtliche MDK will diese Konstellation nicht anerkennen, da es eine Doppelkodierung sei. Lediglich wenn O99.0 die Hauptdiagnose sei, könnten beide Kodes verschlüsselt werden. Er beruft sich hierbei auf das Beispiel, welches im Buch angeführt sei.
Wir können diesem nicht folgen, da es sich aus DKR 1510b nicht ableiten lässt, dass der Zusatz-Kode D50.9 nur bei der Hauptdiagnose O99.0zu verschlüsseln sei.
Im Übrigen haben wir bei Fremd-MDK-Gutachten damit keine Probleme, was unseren örtlichen MDK jedoch nicht beeindruckt.
Wie wird dies vom Forum gesehen?
Gibt es ähnlich gelagerte Gutachten?
Schon jetzt vielen Dank für die Antworten!
MfG
luzzi