Separate Abrechnung neuer Produkte und Prozeduren

  • Hallo,

    generell ist es ja nicht gestattet, dass der Patient die (zusätzlichen) Kosten für ein Implantat übernimmt, das er erhält, ohne die gesamte Prozedur zu bezahlen (Bsp. ein Patient möchte ein Hightech Knie Implantat und ist bereit, die Differenz zum Standardimplantat selbst zu bezahlen -> nicht gestattet). Nun habe ich allerdings von einem Kollegen gehört, dass es für neue Produkte und Prozeduren, die noch nicht adäquat im \"Standardkatalog\" abgebildet sind, möglich ist, die Kosten separat oder aufgeschlüsselt aufzulisten und dementstrechend eine Patienten-Teilzahlung zu ermöglichen. Ist das korrekt? Und wenn ja, weiß jemand, wo ich mehr Informationen dazu finden kann?

  • Hallo kawa,

    Ehrlich gesagt, verstehe ich die Fragestellung nicht. Wenn Sie ein hochwertiges Implantat in ihrem Protfolio haben, kann der Einzelfall durch den Sachkostenanteil in der InEK-Matrix nicht gedeckt sein. Demgegenüber gibt es auch Patienten, bei denen der durchschnittliche Sachkostenanteil unterschritten werden dürfte.

    Die Mischkalkulation nehmen Sie ja auf der betreibswirtschaftlichen Seite vor. Treibende Kraft der Produktauswahl ist die medizinische Indikation, der Patientenwunsch ist hier zunächst untergeordnet. Das mag im Einzelfall ärgerlich für den Patienten sein, ist aber auch ein Schutz vor Behandlungswünschen, die außer Kosten nichts bringen.

    Eine Zuzahlung der gesetzlich Versicherten als Zugang zum vermeintlich höherwertigen Material (was noch zu beweisen sein dürfte) ist jedenfalls unzulässig.

    Neue Produkte und Prozeduren können als so genannte NUB (Neue Untersuchungs-und Behandlungsmethoden) beim InEK beantragt werden. Einzelheiten dazu auf der InEK-homepage.

    Diese Verfahren sind aber eng begrenzt und sicher nur in Ausnahmen für vermeintlich höherwertige Materialien geeignet (Z.b. Antikörper-beschichtete Stents).

    Ferner vergehen vom Antrag über die Zulassung zur Verhandlung mit den Kostenträgern in der Budgetrunde, der schließlichen Bewilligung (in Einzelfällen) und der letztendlichen Refinanzierung etwaig höherer Kosten bestenfalls viele Monate.

    Das hiflt im Einzelfall nicht weiter.

    Ehrlich gesagt halte ich die Idee für nicht weiter verfolgbar.

    Gruß

    merguet