Hallo Forum,
aktuelles Thema ist für mich gerade das Urteil des LSG Nordrhein-Westfalen vom 16.01.2008 L11 KA 44/06, in dem die Einmal-Abdecksets im Bereich der Knochen- und Gelenkchirurgie als Sachkosten berechnungsfähig sind.
Wie sehen Sie das?
Liquidieren Sie alle Einmal-Artikel, die am Patienten verbraucht sind? oder nur die Sets? Kann mir jemand sagen, ab wann diese Berechnung seine Gültigkeit hat?
Vielen Dank im voraus für Infos.
Herzliche Grüße
Mabu