Einmalartikel ambulantes Operieren

  • Hallo Forum,
    aktuelles Thema ist für mich gerade das Urteil des LSG Nordrhein-Westfalen vom 16.01.2008 L11 KA 44/06, in dem die Einmal-Abdecksets im Bereich der Knochen- und Gelenkchirurgie als Sachkosten berechnungsfähig sind.

    Wie sehen Sie das?
    Liquidieren Sie alle Einmal-Artikel, die am Patienten verbraucht sind? oder nur die Sets? Kann mir jemand sagen, ab wann diese Berechnung seine Gültigkeit hat?

    Vielen Dank im voraus für Infos.

    Herzliche Grüße
    Mabu

  • Hallo Zusammen,

    das Urteil bezieht sich auf KV Abrechnungen bis zum Jahre 2000, d.h. auf den \"alten EBM\", nicht den EBM2000plus oder den EBM2008. Außerdem bezieht es sich auf einen niedergelassenen Chirurg.

    Die Krankenhäuser rechnen aber nicht nach dem EBM ab, sondern die Grundlage hierfür ist der Vertrag zum ambulanten Operieren nach § 115 SGB V.
    Und dort ist in § 9 geregelt, was und wie abgerechnet werden darf. Der 3. Absatz sagt ausdrücklich, dass alles, was nicht im folgenden als extra abrechenbar aufgeführt wird, mit dem pauschalen Zuschlag von 7% vergütet ist. Ein Kassenarzt bekommt diesen nicht, sondern kann z.B. Rezepte ausstellen oder seinen Praxisbedarf abrechnen.

    Ich glaube daher nicht, dass Sie mit der Sie die Einmalabdeckungen mit Hinweis auf dieses Urteil gesondert vergütet bekommen werden.

    Mit freundlichen Grüßen

    A. Bauer