Hallo liebes Forum,
wir haben jetzt zum ersten Mal einen Fall, der nach ca. 10 Tagen Beatmung bei uns (Krkh. A) verlegt wurde in Krankenhaus B. Dort wurde der Pat. in der Kardiologie versorgt und weiter beatmet. 3 Tage später kam er dann aufgrund einer weiteren Komplikation beatmet zurück in unser Haus (A) und wurde noch 10 Tage weiter beatmet.
In den Kodierrichtlinien 1001g werden die Grundregeln bei Verlegungen beatmeter Pat. beschrieben. Danach soll das verlegende Haus die Dauer der Beatmung erfassen. Das würde also einmal nach dem ersten Aufenthalt für unser Haus gelten und dann für die 3 Tage auch für das Haus B. oder?
Nun handelt es sich aber um eine Fallzusammenführung. Die Krankenkasse möchte die Gesamtbeatmungsdauer (A-B-A) zu Grunde legen (eigentlich nett).
Allerdings ergibt sich für uns bei getrennter Berechnung der Beatmungsstunden (also nur 1. und 3. Aufenthalt) eine DRG, die mit mehr resultierenden Langliegerzuschlägen effektiv dann deutlich besser bewertet ist.
Ich bin durch den Abrechnungsvorschlag der Kasse etwas irritiert. Habe ich in den Abrechnungsbestimmungen/Kodierrichtlinien irgendetwas übersehen?
Gelten bei Fallzusammenführungen beatmeter Patienten andere Abrechnungsbestimmungen?
Wer kann uns weiterhelfen?
MfG
Willm