Hallo Forum,
nochmal zu den (nicht mehr ! ) 100 Euro:
Wir bekommen vom MDK die Anfrage auf Übermittlung von Behandlungsunterlagen wegen Fallzusammenführung. Wir haben also zweimal Aufwand.
Wenn keine Rechnungsminderung erfolgt und nur EIN Gutachten erstellt wird - sind dann zwei mal 100 Euro fällig?
Ich meine nein, denn wir haben \"die Prüfung durch den MDK\", also EINE Prüfung und daher auch nur EINMAL 100 Euro - oder gibt es andere Meinungen hierzu?
Gruß aus dem frühlingshaften Landstuhl