100 EUR bei lediglich Anzeige d. Prüfung?

  • Hallo Forum,

    nochmal zu den (nicht mehr ! ) 100 Euro:

    Wir bekommen vom MDK die Anfrage auf Übermittlung von Behandlungsunterlagen wegen Fallzusammenführung. Wir haben also zweimal Aufwand.
    Wenn keine Rechnungsminderung erfolgt und nur EIN Gutachten erstellt wird - sind dann zwei mal 100 Euro fällig?
    Ich meine nein, denn wir haben \"die Prüfung durch den MDK\", also EINE Prüfung und daher auch nur EINMAL 100 Euro - oder gibt es andere Meinungen hierzu?

    Gruß aus dem frühlingshaften Landstuhl

    T. Flöser

  • Hallo Herr Flöser,

    ob das Ergebnis der FZF-Prüfung in einem oder mehreren Gutachten festgehalten wird, halte ich nicht für ausschlaggebend. Wenn zwei Fälle angefragt waren und geprüft wurden, berechnen wir ggf. auch zweimal die Aufwandspauschale.

    Beste Grüße,
    fimuc