100 EUR bei lediglich Anzeige d. Prüfung?

  • Hallo geehrte Forumteilnehmer,

    mich würde mal interessieren, ob jemand von Ihnen bereits Fälle hatte, bei denen eine Prüfung durch den MDK angezeigt wurde, jedoch nie Unterlagen abgefordert wurden?
    Haben Sie in diesen Fällen die 100 EUR berechnet und erstattet bekommen?

    So sollte es doch eigentlich sein, auch wenn vom KH kein weiteres Zutun erforderlich war. Es ist ja zu einer Prüfung gekommen, auch wenn einem die Ergebnisse in einem solchen Fall wohl eher selten mitgeteilt werden...

    Erfahrungen?

    N. Richter
    medCo, DRGB, DSB

    \"Haben Sie jemals darunter gelitten, dass sie trotz Ihrer enormen Intelligenz
    von Menschen abhängig sind, um Ihre Aufgaben ausführen zu können?\"
    - \"Nicht im geringsten. Ich arbeite gerne mit Menschen.\"

  • Hallo Herr Richter,

    in einem solchen Fall liegt eine Prüfung vor durch den MDK, ob und in welchem Rahmen Unterlagen benötigt werden, ist meines Erachtens vollkommen irrelevant. Sofern die Prüfung zu keiner Minderung führt, sind auch die 100 € Abrechnungsfähig.

    Allerdings: Warum sollte die Kasse einen Prüfauftrag erteilen, wenn für die Einschätzung gar keine Unterlagen benötigt werden. Hier wäre doch eine interne Fallberatung mit dem MDK vollkommen ausreichend gewesen. Sofern die geschieht um bei Prüfung die 6-Wochen-Frist zu waren, hat die Kasse Ihre organisatorischen Hausaufgaben nicht gemacht.

    Viele Grüße
    Sebastian Seyer

  • Wir hatten im vorletzten Jahr sog. \"Vorprüfungs GA des MDK\" innerhalb der KK vor Ort anhand intern KK seitig vorgelegten §301 Daten.
    Nach kurzem Verweis auf die Richtliinien des § 275 und §276 SGBV bezüglich MDK Prüfung konnte dem Spuk ein Ende bereitet werden.. als auch den Diskurs mit dem MDKob dies einem \"echten\" GA des MDK entspricht.
    Ich würde weder positive 100 Euro Fälle, als auch negativ beschiedene in einer derartigen Form akzeptieren.
    Der Wunsch der KK ist klar- beschleunigtes Verfahren mit einem \"MDK\" Berater direkt bei der KK. Wenn sie diese \"Gutachten\" als MDK Gutachten annehmen - hoffe ich, dass ihnen klar ist, was ihnen von dieser KK aus bevorsteht.
    Gerade der § 276 SGBV ist es Wert, einmal vollständig gelesen zu werden. Siehe auch Threads über den Arbeitsauftrag und Prüfverfahren des MDK hier im Forum.
    Grüße
    Ritter mit der Lanze

  • Hallo Herr Lanzenstrecker,

    das Verfahren ist vollkommen klar- auch mit den in die Jahre gekommenen Vorbegutachtungen kenne ich mich nur zu gut aus ;) und mit dem § 275 sowieso.

    Es scheint hier allerdings tatsächlich um Fälle zu gehen, die gesetzeskonform an den MDK gegeben werden, zu welchen der MDK die Prüfung anzeigt, jedoch keinerlei Unterlagen anfordert. Wahrscheinlich also erstmal anhand der § 301 Daten prüft...

    Der MDK schreibt dann sinngemäß: \"Zur Fristwahrung (...) zeigen wir die Prüfung (...) an. Eine Übersendung von Unterlagen ist derzeit nicht notwendig- sollten (weitere) Unterlagen benötigt werden, setzen wir uns erneut mit Ihnen in Verbindung.\"

    Sicherlich wäre hier eine interne Vorberatung der günstigere Weg für die KK.

    Verwunderlich ist, daß es sowohl große als auch kleine Kassen gibt, bei denen derartige Vorgehensweisen auftauchen.

    Interessant wäre zu erfahren, wie es zu diesen Konstellationen kommt.
    Naja, evt. werden Vorbegutachtungen nun auch kontingentiert. Oder es bleibt keine Zeit mehr für viele Vorbegutachtungen, da ja nun die Ergebnisse der Prüfung nach 8 Wochen und nicht nach 1,5 Jahren kommen ;)

    Gruß-

    N. Richter
    medCo, DRGB, DSB

    \"Haben Sie jemals darunter gelitten, dass sie trotz Ihrer enormen Intelligenz
    von Menschen abhängig sind, um Ihre Aufgaben ausführen zu können?\"
    - \"Nicht im geringsten. Ich arbeite gerne mit Menschen.\"

  • Schönen guten Tag allerseits,

    Zitat


    Original von Googs:
    in einem solchen Fall liegt eine Prüfung vor durch den MDK, ob und in welchem Rahmen Unterlagen benötigt werden, ist meines Erachtens vollkommen irrelevant. Sofern die Prüfung zu keiner Minderung führt, sind auch die 100 € Abrechnungsfähig.


    Das würde ich nicht so sehen. Abgesehen von den Gründen, die bereits Herr Syer genannt hat, sehe ich auch juristisch da keine Chance. Die 100 € sind im Gesetz als \"Aufwandspauschale\" definiert, die gezahlt wird, falls die Prüfung nicht zu einer Minderung der Rechnung führt. Damit sind zwei Voraussetzungen definiert: Erstens muss eine Prüfung tatsächlich stattgefunden haben, allein die Ankündigung reicht nicht aus. Zweitens muss aufgrund der Definition als (fallbezogene) Aufwandspauschale auch ein Aufwand verursacht worden sein.

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

  • Hallo Herr Schaffert,

    da möchte ich Ihnen aber widersprechen. Es wird schließlich eine Prüfung angezeigt, d. h. es findet auch eine statt, selbst wenn keine Unterlagen angefordert werden. Da es sich um eine Pauschale handelt, ist der tatsächliche Aufwand unerheblich und dass kein Aufwand entsteht würde ich so nicht sagen. Schließlich wird diese Mitteilung erfasst, geprüft und ggf. mit dem Arzt besprochen, der sich zu einem so zeitnahen Fall noch Notizen machen kann, die bei einer Unterlagenanforderung 6 Monate später sicherlich so nicht mehr erinnerlich wären.

    Viele Grüße
    Sebastian Seyer

  • Nun kommt doch die Katze aus dem Sack:
    Hallo Herr Richter, wenn ich auch nachdrücklich bin (Lanzenstrecker), würde ich nur ein eindeutiges und endgültiges MDK Erstgutachten akzeptieren. In diesem Falle scheint es mir eher, dass es tatsächlich nur um die Wahrung des 6 Wochenfrist geht... \"sollten (weitere) Unterlagen benötigt werden\". Ansonsten sehe ich es wie Herrn Schaffert: kein Aufwand keine Pauschale- außer sie müssen noch Unterlagen nachreichen. Wie die Kasse Ihre organisatorischen Hausaufgaben incl. ihren Beratern durchführt ist ihre Sache.

  • Tach,

    Würde dann heißen, möglichst viele Fälle weden prophylaktisch angezeigt, Frist ist gewahrt, und dann geht alles so weiter wie früher? Prüfung verfolgt: 100 Euro nur bei ausbleibender Minderung. Prüfung nicht verfolgt, da im Rahmen der Fallberatung als aussichtlos gewertet keine 100 Euro?
    Ob dieser Limbo unter der Stange der gesetzlichen Vorgaben getanzt werden kann, muss bezweifelt werden.

    Der Aufwand ist da: Prüfanzeige wird entgegengenommen, im System vermerkt, Schreiben gescannt oder abgeheftet.
    Nach einer Frist Prüfung des Bearbeitungsstatus, Berechnen der 100 Euro, dann der Schriftwechsel, ob es für die Stellung der Rechnung taugt usf.

    Gruß

    merguet

  • Tja,

    und genau so sehe ich es auch. Es kommt zu einer Prüfung, was ja auch explizit im Schreiben des MDK angegeben wird ( \" Prüfanzeige gemäß §275\" ) und somit gibt es auch ein Prüfergebnis. Auf welcher Grundlage die Prüfung stattgefunden hat, liegt hier nur nicht in unserem Wirkungskreis.

    \"Merguet\" hat es doch auf den Punkt gebracht. Wird eine Prüfung durch den MDK angezeigt, so findet diese auch statt und hat ein Ergebnis. Dürfte man für den Fall, dass es sich lediglich um eine Anzeige handelt, den § 275 nicht anwenden, so wäre er unsinnig...

    Ich finde es bemerkenswert, was aus vermeintlich \"weichen\" Fragestellungen für Diskussionen entstehen können. Das erfreut mich immer wieder hier im Forum.

    Und nun holen wir uns erstmal einen Finalplatz ;)

    N. Richter
    medCo, DRGB, DSB

    \"Haben Sie jemals darunter gelitten, dass sie trotz Ihrer enormen Intelligenz
    von Menschen abhängig sind, um Ihre Aufgaben ausführen zu können?\"
    - \"Nicht im geringsten. Ich arbeite gerne mit Menschen.\"

  • Ist mir momentan weiterhin nicht klar - handelt es sich wirklich eindeutig um ein MDKGutachten ???- Mit Darstellung der Fragestellung der KK, mit MDK Erklärung - und wäre es auch nur \"Fall korrekt\", Unterschrift und fertig, etc.??
    oder handelt es sich um eine andere \"Art einer Prüfanzeige\".
    Nicht erklärlich ist auch, warum der MDK bei Ihnen derart gestaltete Fälle prophylaktisch und nicht die KK den Vermerk einer bevorstehenden MDK Prüfung an sie anzeigt. Oder haben sie aus Versehen als Adressat ein internes Papier zwischen der (MDK) Beratung und der KK in die Hände bekommen... Dies scheint ja doch eher ein Einzelfall zu sein.
    \"Seltsam sind die Wege des Herrn....\"
    Ritter mit der Lanze

  • Nochmal um Irrtümer auszuschliessen:

    es handelt sich um die Anzeige der Prüfung durch den MDK , ohne dass Unterlagen angefordert werden. Es sind verschiedene Kassen, bei denen dies vorkommt.

    Ich kann mir nur vorstellen, dass es Fälle sind, bei denen die Kassen sich nicht sicher sind, ob sich eine Prüfung wirklich lohnt oder ob nicht noch ein Fall reinkommt, bei dem sich mehr einsparen ließe. Da die meisten MDKs Kontingente stellen, machte dies Sinn.

    Es handelt sich NICHT um Ergebnismitteilungen. Darum geht es ja gerade in der Eingangsfrage: was tun, wenn eine Prüfung angezeigt wird, keine Unterlagen angefordert werden und die Kasse sich nicht mehr meldet.
    Meine Auffassung: 100 EUR gerechtfertigt.

    Eine Anzeige lediglich durch die Kasse hat für mich keine Relevanz. Die bekommen wir auch, zur Info, darauf folgen dann aber selbstverständlich auch die Anzeigen durch die MDKs.

    Also nix Gutachten - nix Ergebnis- lediglich Anzeige zur Fristwahrung!

    N. Richter
    medCo, DRGB, DSB

    \"Haben Sie jemals darunter gelitten, dass sie trotz Ihrer enormen Intelligenz
    von Menschen abhängig sind, um Ihre Aufgaben ausführen zu können?\"
    - \"Nicht im geringsten. Ich arbeite gerne mit Menschen.\"