Rechnungskürzung durch PKV

  • Hallo Herr Rembs, hallo Herr Schaffert,
    vielen Dank für die \"Rechtsberatung\".
    Ich glaube, ich kann für viele sprechen, wenn ich sage, dass diese Informationen eine echte Bereicherung sind.

    :i_drink:

    mfG
    Thomas Heller
    QMB/Med Co/OA Gyn
    Haßberg-Kliniken
    Haus Haßfurt/Unterfranken

  • Guten Tag die Damen und Herren,

    @ Papiertiger: darf ich neugierigerweise fragen, um welche Versicherung es sich handelt??? Fängst sie mit \"Ha...\" an?
    Bei uns ist es auch immer das gleiche Spiel - Versicherung kürzt einfach erstmal. Laut OLG München (Urteil vom 18.10.2005 - 25 U 4903/04) dürfen die das ja auch noch...
    :(

    Dr. Jan Savarino, MA :rolleyes:
    Klinikgruppe Enzensberg

  • Moin,

    Lizard: Nein. Sie fängt mit L an und hört mit \"Krankenhaus abgekürzt\" auf ;-).

    Heute neues Schreiben dieser Versicherung. Wurde uns über den Patienten zugestellt.

    Da hat die KV, ohne das irgenddwelche Unterlagen vorlagen, die Rechnung für die DRG A11E, auf die A13F gekürzt. Sind nur ungefähr 15.000 EUR!

    Glatte 100 Stunden Beatmungszeit mal eben weggestrichen!

    Wat reg ich mich gerade auf!!

    Gruß
    papiertiger

    Sport: eine Methode, Krankheiten durch Unfälle zu ersetzen.

  • Hallo Papiertiger,
    wenn die Beatmungsstd. 100% wasserdicht sind und somit auch die gesamte Abrechnung, dann ab zum Rechtsanwalt damit.
    Habt Ihr einen Klinik-Card-Vertrag, dann wird die Versicherung verklagt, ansonsten geht die Rechnung zunächst an den Patienten, welcher dann seine Vers. verklagen muss. Und immer schön an die Verzugszinsen denken.
    lg,
    Lizard

    Dr. Jan Savarino, MA :rolleyes:
    Klinikgruppe Enzensberg