Wozu dienen UGVD-Abschläge???

  • Sehr geehrter Herr Heller,

    Sie bestätigen durch Ihre klaren Aussagen zur Sectio-Frequenz den gelegentlich entstehenden Verdacht, in Krankenhäusern würden medizinische Entscheidungen durchaus von wirtschaftlichen Interessen beeinflußt, und nicht nicht alleine vom besten ärztlichen Gewissen und der empfundenen Verantwortung für den betroffenen Menschen.

    Ich fürchte allerdings, dass bei Einzelfalldiskussionen über Indikationen plötzlich ganz anders argumentiert würde.

    Und deshalb kann ich eben wirklich nicht glauben, das die ganzen praeinterventionellen Liegetage oder die postoperative Betreuung so ausschließlich dem Patienten dienen sollten, genau, wie die stationär erbrachten AOP-Eingriffe.

    Und hieraus wiederum leite ich das Recht und die Pflicht der Kassen zur Rechnungsprüfung ab!

    Viele Grüße

    [f3][c=blue]Dr. Annette Busley[/c][/f3]
    Fachgebietsleiterin Stationäre Versorgung

    [f3][c=blue]MDS[/c][/f3] Medizinischer Dienst des
    Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e.V.
    Telefon: 0201 8327-288
    E-Mail: a.busley@mds-ev.de

  • Guten Tag,

    Die Prüfung der Überschreitung der UGVD ist zu einem Sport geworden, der einen gewissen mechanischen Einschlag bekommt.

    Auch wenn man als KH Gründe für den längeren Aufenthalt nennt, werden diese häufig in der Fortsetzung der Diskussion nicht akzeptiert.

    Insbesondere ärgert mich der wachsende Anteil von Patienten, bei denen eine Aufteilung unstrittig notwendiger Diagnostik in einen stationären und einen ambulanten bzw. vor - oder nachstationären Anteil gefordert wird. Dies vor allem in Fällen, bei denen die weitere Diagnostik ohne fassbares Ergebnis blieb.

    Diese Diskussion beginnt nicht selten erst dann, wenn die UGVD knapp überschritten war (dewegen \"mechanisch\").

    Ich erspare mir, hier besonders krasse Beispiele zu nennen.

    Auf meine Frage hin konnte sich Herr Heimig sich allerdings einer Forderung einer Abschaffung der UGVD nicht anschließen, da diese seiner Meinung nach sofort das bodenlose Fass einer Diskussion um eine ambulante Erbringung nach sich ziehen und somit die Diskussion lediglich verlagern würde.


    Gruß

    merguet

  • Hallo Herr Merguet, hallo Frau Busley


    Zitat


    Original von merguet:

    Auf meine Frage hin konnte sich Herr Heimig sich allerdings einer Forderung einer Abschaffung der UGVD nicht anschließen, da diese seiner Meinung nach sofort das bodenlose Fass einer Diskussion um eine ambulante Erbringung nach sich ziehen und somit die Diskussion lediglich verlagern würde.


    Womit Herr Heimig sicher Recht hat. Die Diskussion darüber, was ambulant möglich ist und ab wann man eine Leistung stationär erbringen darf ist genauso unbefriedigend.

    Ich habe einen Fall vor mir, den ich wahrscheinlich vor Gericht bringe,:hammern: wo der Sozialmedizyniker des MDK im Gutachten verlangt, eine Varizen-OP bei einem

    alleinstehenden blinden Diabetiker

    ambulant durchzuführen, mit der Begründung, die OP wäre unzweifelhaft ambulant machbar, das soziale Umfeld sei \"Leistungsrecht\" und ginge den \"Sozialmedizyniker\" nichts an, sondern nur die Krankenkasse.

    Also ist es in vielen Bereichen heute schon so,wie Herr Heimig an die Wand malt; dafür brauchen wir die UGVD-Abschaffung nicht.

    Das ganze System ist eher leistungsfeindlich, weil es diejenigen, die effektiv und effizient arbeiten, nicht belohnt, sondern eher bestraft (siehe Fast Track).
    Solange das System aber so angelegt ist, braucht man viele Ressourcen, um es zu kontrollieren. Und die Kontrolleure müssen ihre Daseinsberechtigung natürlich ständig unter Beweis stellen.

    Vor 50 Jahren hätte der MDK sicher einen Beamtenstatus erhalten.
    [f5](Ich habe nicht gesagt, dass es sich um böse oder unfähige Menschen handelt, wenn mir das jemand unterstellen will)[/f5] :d_neinnein:

    Wir sollten vielleicht mehr Gehirnschmalz dafür verwenden, wie man das DRG-System wirklich verbessern kann. :i_respekt:

    mfG
    Thomas Heller
    QMB/Med Co/OA Gyn
    Haßberg-Kliniken
    Haus Haßfurt/Unterfranken

  • Lieber Herr Heller,

    \"den\" MDK gibt es genausowenig, wie \"die\" Kassen oder \"die\" Krankenhäuser.

    Wenn wir das DRG-System verbessern wollen - und das ist Aufgabe aller Beteiligter, nicht die der Medizinischen Dienste, dann können zwar Einzelfälle in ihrer Bertrachtung hilfreich sein (wenn sich z.B. im Algorithmus noch Probleme finden), sonst aber verzetteln wir uns doch nur.
    Genauso, wie es bemerkenswerte gutachterliche Aussagen gibt, gibt es bemerkenswerte Kreativität in der Kodierung - wissen wir doch alle und gilt es im Einzelfall in der bilateralen Auseinandersetzung zu klären.

    Ist ein System eigentlich leistungsfeindlich, wenn es die Sectio (anhand der von den Kalkulationshäusern gemeldeten Daten) höher vergütet, als die Spontangeburt?
    Nein, das System ist in Ordnung, die Systemnutzer nur leider nicht immer, wenn es nämlich plötzlich so sehr viel mehr Sectios gibt.

    Wie könnten wir das denn verhindern und damit das System doch auch wirklich verbessern?

    Wir sind uns vermutlich darin einig, dass ein wirklich gutes System alle erforderlichen medizinischen Maßnahmen zu einem bezahlbaren Preis für die Allgemeinheit anbieten sollte.

    Beamte sind meines Wissens übrigens weder böse noch unfähige Menschen, somit verstehe ich Ihre Ausführungen an diesem Punkt leider nicht...

    Viele Grüße

    [f3][c=blue]Dr. Annette Busley[/c][/f3]
    Fachgebietsleiterin Stationäre Versorgung

    [f3][c=blue]MDS[/c][/f3] Medizinischer Dienst des
    Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e.V.
    Telefon: 0201 8327-288
    E-Mail: a.busley@mds-ev.de