Folgendes Problem:
Patient hatte Chefarzt Behandlung (Wahlleistungsvertrag) und wurde von unserer Klinik „A“ zu einem externen Konsils ins Klinikum „B“ für ein Gehirnszintigramm geschickt. Klinikum „B“ ist nun der Auffassung, dass die Arztleistungen dem Patienten in Rechnung zu stellen seien und das dafür benötigte Medikament von uns zu bezahlen sei.
Gibt es irgendwelche Erfahrungswerte/ Gesetzeshinweise für dieses Problem?
Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar!