Säugling, Verlegung und Rückverlegung

  • Hallo,

    ich suche eine Antwort auf folgenden Fall:

    Mutter kommt zur Entbindung ins KH, der Säugling ist zunächst unauffällig und verbringt die ersten zwei Tage bei der Mutter. Dann werden im Rahmen einer Vorsorgeuntersuchung Herzgeräusche festgestellt, der Säugling wird zur weiteren Diagnostik verlegt in ein Kinderhospital, wo er einen Tag verbringt. Die Untersuchungen verlaufen ergebnislos und der Säugling kommt wieder (gesund) zurück in KH Nr. 1 mit der Z76.2 Gesundheitsüberwachung und Betreuung eines anderen gesunden Säuglings und Kindes. Wird das eine Fallzusammenführung ??
    Was darf KH 1 und 2 jeweils abrechnen?

    Viele Grüße und danke für Hinweise auf frühere Themen hier und/oder Antworten

    S.Sears

  • Guten Morgen S. Sears,

    grds. wäre eine Fallzusammenführung (Rückverlegungsfall) möglich. Die Ausnahme gem. § 3 Abs. 3 Satz 5 FPV (Hauptdiagnosegruppe f. Neugeborene MDC 15) ermöglicht jedoch eine separate Abrechnung.

    Welche DRG abgerechnet werden soll, liegt an Ihrer Kodierung (\"krankes Neugeborenes\", \"gesundes Neugeborenes\")?, vgl. hierzu auch § 1 Abs. 5 FPVsowie die Vorschriften der DKR f. Neugeborene.

    Mit freundlichen Grüßen

    Einsparungsprinz

  • Hallo Einsparungsprinz,

    vielen Dank für die Hilfe mit Angabe der Paragraphen !!
    Ich hätte auch nicht gewußt, wo ich suchen sollte.

    Nun kann ich den Fall abschließend bearbeiten..

    Viele Grüße
    S.Sears

  • Hallo Sears,

    nur zur Beachtung. Sollte der Säugling aber weniger als 24h \"außer Haus\" gewesen sein, dann würde es sich um eine Verbringungsleistung handeln. Es gäbe zwar keine Fallzusammenlegung, wie Einsparungsprinz richtig schreibt, sondern es gäbe nur einen Fall, da ja das Kind nicht verlegt wurde.

    MfG findus

    MfG findus