Fallzusammenführung ?

  • Sehr geehrte Forumsnutzer,
    gerne würde ich einen aktuellen Fall zur Diskussion stellen:

    Patient mit akuter myeloischer Leukämie wird in ein anderes Krankenhaus verlegt. Er wird dort wegen seiner onkologischen Erkrankung 1 Woche behandelt und kommt dann zurück.
    Wir haben also 2 Fälle mit DRG: R60G
    Laut Fallpauschalenkatalog sind diese Fälle von der Zusammenführung ausgenommen.
    Die Krankenkasse verlangt jedoch eine Zusammenführung und argumentiert mit §3 Abs.3 der \"Abrechnungsbestimmungen für DRG Fallpauschalen\"
    Hier steht, dass diese Fallkonstellation doch zusammengeführt werden muß.

    Wie ist in dieser Sache zu verfahren ?
    Vielen Dank für Ihre Mühen.

    Perrypos

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    es geht hier nicht um eine Wiederaufnahme im Sinne von §2, sondern §3 der FPV. Die R60G ist zwar von der Wiederaufnahmeregel ausgenommen (Kennzeichnung Spalte 13 im Fallpauschalenkatalog), dies spielt hier aber keine Rolle, weil es eine Rückverlegung ist (§3).

    \" (3) Wird ein Patient oder eine Patientin aus einem Krankenhaus in weitere Krankenhäuser verlegt und von diesen innerhalb von 30 Kalendertagen ab dem Entlassungsdatum eines ersten Krankenhausaufenthalts in dasselbe Krankenhaus zurückverlegt (Rückverlegung), hat das wiederaufnehmende Krankenhaus die Falldaten des ersten Krankenhausaufenthalts und aller weiteren, innerhalb dieser Frist in diesem Krankenhaus aufgenommenen Fälle zusammenzufassen und eine Neueinstufung nach den Vorgaben des § 2 Abs. 4 Satz 1 bis 6 in eine Fallpauschale durchzuführen sowie Absatz 2 Satz 1 anzuwenden. \"

    Die Fallzusammenlegung ist daher vorzunehmen.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Hallo Perrypos,

    im Spaltenkopf des DRG-Kataloges ist in Spalte 13 \"Ausnahme von Wiederaufnahme\" ein Verweis auf die Fußnote 4 \"Eine Zusammenfassung von Fällen bei Wiederaufnahme ... nach § 2 Abs. 1 und 2 erfolgt nicht.\"
    Die Rückverlegungen sind aber zusammen zu führen.

    [size=12]Freundlichen Gruß vom Schorndorfer MDA.