Hallo stei-di,
wenn sich ein Karzinom ergab, würde ich formal davon ausgehen, dass hier gemäß der Hierarchie der Regelwerk DKR 0201 (das Karzinom ist Hauptdiagnose bei Diagnostik eines vorher unbekannten Karzinoms ) Vorrang vor der allgemeinen Kodierregel D002 hat, jedenfalls in Ihrer Fallschilderung (Feststellung des Tumors direkt im Rahmen der Aufnahmeuntersuchung bei postrenal verschlimmerter NI).
Etwas anderes würde gelten, wenn der Tumornachweis erst später erfolgt ist (s. Antwort von phlox).