Meine Frage an das INEK:
Wenn eine Schwangere, 18.SSW, mit akuter Appendizitis und generalisierter Peritonitis, ins Krankenhaus kommt und eine Appendektomie erfolgt mit anschließendem Aufenthalt im Fachbereich Gynäkologie, so geht man doch eigentlich davon aus, dass die Schwangerschaft durch die Appendizitis kompliziert wurde und somit die Hauptdiagnose die O99.6 mit O09.2 werden muss, die K35.2 mit angehängten Keimen wird Nebendiagnose. Unter dieser Konstellation kommt man in die DRG O05B, überschreitet bei 12 Tagen Liegedauer die obere Grenzverweildauer um 2 Tage und erhält 3422€.
Würde die Frau nicht schwanger sein, dann wäre K35.2 mit Keimen die Hauptdiagnose und man käme in die G07C, würde die oGVD nicht überschreiten und landet bei 4779€.
Wo ist da bitte die Vergütung der Komplizierung der Schwangerschaft? Es erfolgen ja doch eine Menge Untersuchungen, die sonst nicht erfolgen würden, aber man wird bestraft dafür.
Könnte man das mal ändern?
Freundliche Grüße
E. Kosche