Liebe Kollegen,
hat sich schon jemand mit der Problematik der Überlieger von 2002 nach 2003 beschäftigt?
Da für die Abrechnung nach G-DRG der Patient in 2003 aufgenommen worden sein muss, ergeben sich nach unserem Verständnis Probleme in den Fallzahlen durch noch nicht entlassene Patienten aus 2002.
Im Rückblick auf andere Jahreswechsel sind dies oft teurere Fälle (Langlieger - denn wer liegt schon gerne über Weihnachten/Neujahr im Krankenhaus -> kaum Elektivpatienten, bei uns über 100 Fälle mit durchschn. eff. Relativgewicht > 2,0! bzw. langer VWD).
Haben sich hierzu die Kassen bereits geäußert? Gibt es Vorschläge für die Ausgleichsregelungen?
Systemwechselbedingt dürfte im ersten DRG-Jahr eine DRG-Fallzahl von ca. elfeinhalb Monaten erreicht werden, oder sogar nur von elf Monaten, wenn Dezember 2003-Fälle dann erst wieder teilweise in 2004 abgerechnet werden. Muss man hier rechnen, oder löst sich das Problem irgendwie von allein?
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Mit freundlichen Grüßen
Dr. Bernhard Scholz
DRG-Beauftragter
Kliniken des Landkreises Freyung-Grafenau gGmbH