Hallo, Forum!
Riesen Theater mit Ärzten.
Es geht um einen Patienten mit einer Herzinsuffizienz NYHA IV (I5014). Dieser entwickelte eine Lungenödem, das therapiert wurde. Später wurde er aufgrund einer respiratorischen Insuffizienz beatmungspflichtig.
Wäre es falsch neben der I50.14 und dem Lungenödem die respiratorische Insuffizienz als eigenständiges Problem wegen der Beatmungs zusätzlich zu kodieren?
Schließlich hat nicht jeder NYHA IV ein Lungenödem und auch nicht jedes Lungenödem wird automatisch beatmungspflichtig.
Ich freue mich auf Antworten.
Lg KODI79 :sonne: