Lungenödem und respiratorische Insuffizienz

  • Hallo, Forum!

    Riesen Theater mit Ärzten.

    Es geht um einen Patienten mit einer Herzinsuffizienz NYHA IV (I5014). Dieser entwickelte eine Lungenödem, das therapiert wurde. Später wurde er aufgrund einer respiratorischen Insuffizienz beatmungspflichtig.

    Wäre es falsch neben der I50.14 und dem Lungenödem die respiratorische Insuffizienz als eigenständiges Problem wegen der Beatmungs zusätzlich zu kodieren?

    Schließlich hat nicht jeder NYHA IV ein Lungenödem und auch nicht jedes Lungenödem wird automatisch beatmungspflichtig.

    Ich freue mich auf Antworten.

    Lg KODI79 :sonne:

    Mit den besten Wünschen,
    KODI79
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    Medizinischer Fachberater und Gutachter
    Klinische Kodierfachkraft und Krankenpfleger

    - MDK-Management und Rechnungsprüfung -

  • Hallo,

    das kardiale Lungenödem ist in der I50.14 bereits enthalten, Sie können es daher nicht separt codieren. Bezüglich der respiratiorischen Insuffizienz sehe ich das genau wie Sie.

    Viele Grüße,

    V. Blaschke

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    Dr. med. Volker Blaschke

  • Hallo kodi79,
    dann kodienren Sie halt die respiratorische Insuffizienz dazu. Die ist jedenfalls kein Exklusivum zur I50.14 im ICD.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch