Fallpauschalen übersetzen nach DRGs

  • Hallo,

    weiß jemand, ob es eigentlich eine (vielleicht sogar halboffizielle) Liste gibt, wie sich die die bisherigen Fallpauschalen ins DRG-System übersetzen?

    Oder vielleicht gibts hierzu schon erste Erfahrungen aus den Pflegesatzverhandlungen bzw. besser gesagt Budgetverhandlungen der Früheinsteiger? :rolleyes:

    Eigene Versuche mit dem DRG-Grouper habe ich natürlich gemacht, aber das Problem müssten doch noch mehr Leute haben?!

    :look:

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    Mautner

    Viele Grüße von

    Mautner

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    weiß jemand, ob es eigentlich eine (vielleicht sogar halboffizielle) Liste gibt, wie sich die die bisherigen Fallpauschalen ins DRG-System übersetzen?


    ...aber das Problem müssten doch noch mehr Leute haben?!


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    Mautner


    Hallo,
    Reply: no solution, just an annotation:

    Das Problem haben alle Umsteiger!!!


    Siehe bqs:

    Qualitätssicherung für Optionshäuser
    Für Optionshäuser gilt im Jahr 2003 die Verpflichtung zur Qualitätssicherung und zur Dokumentation anhand des Auslösers "Fallpauschale / Sonderentgelt".
    Unter der Rubrik: Leistungsbereiche > Verfahrensjahr 2003 finden Sie:
    · eine Orientierungshilfe für Optionshäuser für die Qualitätssicherung bei Fallpauschalen und Sonderentgelten
    · eine Orientierungshilfe für Optionshäuser für die Qualitätssicherung Herz


    Wem hilft (nützt) die o.g. Liste?


    http://www.bqs-online.de/download/qsfps…er-20021121.pdf


    Gruß

    E. Rembs

  • Hallo Herr Mautner und alle anderen Mitleidenden,

    eine "Übersetzung" / Übertragung ist nicht 1:1 möglich (im Unterschied zum Hartz-Konzept). Die FP / SE verteilen sich zum Teil auf -zig verschiedene DRG. Die Feststellung habe ich selbst gemacht und sie wurde bei Budget-Verhandlungs-Seminar von BWKG bestätigt.


    --
    Einen freundlichen Gruß vom MDA aus Schorndorf

    [size=12]Freundlichen Gruß vom Schorndorfer MDA.

  • Hallo Herr Mautner,

    wie alle Anderen werden auch Sie nicht umhin kommen
    die Dokumentation (Abrechnung), als Optionshaus nach altem-
    (FP/SE) und nach neuem- Recht zu machen. Eine Umsetzung FP/SE
    in DRG 1:1 ist nicht möglich.

    Mit Freundlichem Gruß aus dem (noch) Sonnigen Stuttgart

    Peter Hackmann
    --
    MFG
    aus Stuttgart
    Peter Hackmann

    MFG
    aus Stuttgart
    Peter Hackmann

  • Hallo Forum,

    vielen Dank für die Antworten.

    Daß die Umsetzung nicht 1:1 geht und daß es schwierig ist, habe ich ja bereits auch gemerkt.

    Aber beim Stricken im stillen Kämmerlein dachte ich mir eben, daß es doch anderen ebenso gehen muß, und daß es da vielleicht schon Erfahrungen oder Kochrezepte gibt.

    Aber es muß wohl jeder doch sein eigenes Süppchen kochen, abhängig von seinen jeweiligen Zahlen. :roll:

    Also wieder mal: Lerne lachen :)) ohne zu weinen. ;(

    Grüße!

    Mautner

    Viele Grüße von

    Mautner

  • Hallo Herr Mautner, Hallo Forum,

    Zitat


    Original von Mautner:
    Daß die Umsetzung nicht 1:1 geht und daß es schwierig ist, habe ich ja bereits auch gemerkt.

    Wenn man die gesamten FP/SE-Tabellen mit allen ICD und OPS mit den DRGs korrelieren wollte, käme natürlich ein fast unendlicher Datensalat heraus.

    Ganz pragmatisch kann man doch hingehen, und seine Benchmarkdatei groupen, im Excel eine Pivottabelle machen oder einen Bericht in Access und dann zu jeder FP/SE die gefundenen DRGs auflisten.

    Vielleicht hilft Ihnen das schon weiter.

    --
    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. Bernhard Scholz
    DRG-Beauftragter
    Kliniken des Landkreises Freyung-Grafenau gGmbH

    [center] Bernhard Scholz [/center]