Gutachten ohne Unterlagen

  • Hallo an alle Forum(istinnen/isten),

    da ich durch die Suchfunktion nicht das richtige Thema gefunden habe, stelle ich folgendes Problem zur Diskussion:

    Pat. war bis 25.04.08 stationär, am 19.05.08 kommt vom MDK die allgem. Prüfanzeige ohne weitere Anforderung von Unterlagen. Nach früheren Stellungnahmen unserer Krankenhausgesellschaft (LKB) genügt diese Prüfanzeige ohne patientenindividueller Fragestellung bzw. Anforderung von Unterlagen innerhalb der gesetzlichen Prüffrist nicht den rechtlichen Vorgaben, die durch die Neufassung/Erweiterung des §275 SGB V erreicht werden sollten. Gestern (weit außerhalb der Prüffrist :teufel: ) bekommen wir ein Gutachten augrund der 301-Datenlage. Unabhängig von den Ansprüchen an die Substantiiertheit eines Gutachtens bin ich sehr stark versucht, das gesamte Prüfverfahren aufgrund der eingetretenden Verfristung als nicht rechtskonform zu bezeichnen und dies der Kasse so mitzuteilen.
    Wie sehen Ihre Erfahrungen aus (sofern dieser Ablauf bei Ihnen aufgetreten ist)?
    MfG di-stei

  • Hallo di-stei,

    evt. stecken in nachstehendem Thread Informationen hierzu:

    interner Link

    Ob und in wie weit in Ihrem Fall eine Substantiiertheit des \"Gutachtens\" gegeben war, lässt sich natürlich ohne weitere Infos schwer nachvollziehen.

    Ob bereits nach 4 Monaten nicht mehr von zeitnah geredet werden kann, ist leider ungewiss- oder?

    mfG

    N. Richter
    medCo, DRGB, DSB

    \"Haben Sie jemals darunter gelitten, dass sie trotz Ihrer enormen Intelligenz
    von Menschen abhängig sind, um Ihre Aufgaben ausführen zu können?\"
    - \"Nicht im geringsten. Ich arbeite gerne mit Menschen.\"

  • N`abend di-stei,

    Prinzipiell helfen unserer Erfahrung nach Formfehler, gleich welcher Art, nicht weiter. Wenn Sie den Fall vor das SG tragen, wird er zu irgendeinem Zeitpunkt des Verfahrens inhaltlich zu bewerten sein.
    Wenn Sie also eine inhaltliche Chance haben, können Sie sich rumprügeln, :keule: ansonsten sollten Sie die Kröte schlucken.

    Diese Einschätzung bezieht sich wohlgemerkt NICHT auf Fristüberschreitungen oder gänzlich fehlende Prüfanzeigen.

    Gruß

    merguet

  • Hallo Di-stei,

    dieses Problem kenne ich auch, eine KK hat es letztes Jahr mehrere Male genau das gleiche mit uns versucht. :a_augenruppel: Daraufhin habe ich die Gutachten abgelehnt, da Begutachtung anhand § 301 Daten nicht zulässig ist. Danach hat noch ein paar Telefonate gegeben und die Sache war erledigt.

    Jetzt habe ich ein anderes Problem:

    Kommt eine Prüfanzeige nach §275 SGB V. Ausgestellt bei MDK noch in der 6 Wochen Frist. Bei uns angekommen ( die Post wird immer am gleichen Tag mit Eingangsstempel versehen, es sei denn es ist Wochenende) - die Frist ist seit 2 Tagen abgelaufen. Natürlich habe ich die Unterlagen wg Verfristung zurückgeschickt und die Prüfung abgelehnt. Es kam zurück mit Vermerk: \"es liegt keine Verfristung vor, der Gesetzgeber sieht 3 Tage Postweg vor\". :a_augenruppel:

    Hat jemand auch solche Erfahrungen? Wie geht man damit um? ?)

    Vielen Dank für Antworten

    Viele Grüße

    Lorelei

    Viele Grüße.

    Lorelei

    :)

    "Setze Deine Ziele hoch, Deine Erwartungen niedrig und sei positiv überrascht vom Ergebnis"

  • Hi Lorelei,

    aus der FAQ der Berliner KG vom 21.11.2007:

    3. Wie berechnet sich die Sechs-Wochen-Frist?
    Nach § 69 SGB V gelten die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches – und da-mit auch die §§ 187 ff. zur Fristberechnung – entsprechend.
    Zur Verdeutlichung der Fristberechnung folgende Beispiele:
    a. Fristende an einem Werktag (§§ 187, 188 BGB)
    Eingang des Rechnungsdatensatzes bei der Krankenkasse/
    bzw. der Annahmestelle der Krankenkasse: Freitag 01.06.2007
    Erster Tag der Fristberechnung: Sonnabend 02.06.2007 00.00 Uhr
    Fristende: Freitag 13.07.2007 24.00 Uhr
    Der Tag des Eingangs des Rechnungsdatensatzes wird bei der Fristberechnung nicht mitgerechnet
    b. Fristende an einem Sonnabend, Sonntag oder Feiertag (§§ 187, 188, 193 BGB)
    Eingang des Rechnungsdatensatzes bei der Krankenkasse/
    bzw. der Annahmestelle der Krankenkasse : Sonnabend 02.06.2007
    Erster Tag der Fristberechnung: Sonntag 03.06.2007 00.00 Uhr
    Fristende: Montag 16.07.2007 24.00 Uhr
    Fristende fiele grundsätzlich auf Sonnabend, den 14. Juli 2007, 24.00 Uhr;
    Fristende ist in diesen Fällen aber gemäß § 193 BGB der nächste Werktag, also Montag, der 16. Juli 2007, 24.00 Uhr

    mfG

    N. Richter
    medCo, DRGB, DSB

    \"Haben Sie jemals darunter gelitten, dass sie trotz Ihrer enormen Intelligenz
    von Menschen abhängig sind, um Ihre Aufgaben ausführen zu können?\"
    - \"Nicht im geringsten. Ich arbeite gerne mit Menschen.\"

  • Hallo Hr. Richter,

    vielen Dank für die Info und den Link.

    Schönes Wochenende

    Viele Grüße

    Lorelei

    :sonne:

    Viele Grüße.

    Lorelei

    :)

    "Setze Deine Ziele hoch, Deine Erwartungen niedrig und sei positiv überrascht vom Ergebnis"