Hallo an alle Forum(istinnen/isten),
da ich durch die Suchfunktion nicht das richtige Thema gefunden habe, stelle ich folgendes Problem zur Diskussion:
Pat. war bis 25.04.08 stationär, am 19.05.08 kommt vom MDK die allgem. Prüfanzeige ohne weitere Anforderung von Unterlagen. Nach früheren Stellungnahmen unserer Krankenhausgesellschaft (LKB) genügt diese Prüfanzeige ohne patientenindividueller Fragestellung bzw. Anforderung von Unterlagen innerhalb der gesetzlichen Prüffrist nicht den rechtlichen Vorgaben, die durch die Neufassung/Erweiterung des §275 SGB V erreicht werden sollten. Gestern (weit außerhalb der Prüffrist :teufel: ) bekommen wir ein Gutachten augrund der 301-Datenlage. Unabhängig von den Ansprüchen an die Substantiiertheit eines Gutachtens bin ich sehr stark versucht, das gesamte Prüfverfahren aufgrund der eingetretenden Verfristung als nicht rechtskonform zu bezeichnen und dies der Kasse so mitzuteilen.
Wie sehen Ihre Erfahrungen aus (sofern dieser Ablauf bei Ihnen aufgetreten ist)?
MfG di-stei