Hämatom nach Schrittmacherimplantation

  • Guten Tag allen im Forum,
    laut einem MDK- Gutachten das ich heute erhalten habe, möchte der MDK
    als HD für ein Hämatom nach Schrittmacherimplantation die
    T81.0- Blutung und Hämatom als Komplikation eines Eingriffes.
    Laut Kodierrichtlinie 0911d sind Komplikationen des Schrittmachersystems/ Defibrillators aber mit T82.8- sonstige Komplikationen durch Prothesen, Implantate oder Transplantate im Herzen und in den Gefäßen zu verschlüsseln.
    Was ist nun richtig ?
    Allen noch einen schönen Feierabend
    wünscht Paul

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    zuerst ist mal zu sagen, dass die 0911d konsequenterweise im angesprochenen Bereich gestrichen gehört. Komplikationen nach med. Maßnahmen sind in der D002 geregelt und diese Regelung ist eigentlich redundant.

    Das Hämatom ist aber Komplikation des Eingriffs und nicht des Schrittmachers. Sehen Sie das anders?

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Hallo,

    bei unserem Pat. kam es zur Blutung nach einer Koronarangiographie und deswegen wurde er stat. aufgenommen, konservative Behandlung.
    Der erste Gutachter schlug als HD T81.7 (Gefäßkomplikationen nach einem Eingriff, anderenorts nicht klassifiziert) vor. Der 2. Gutachter meint aber, dass die HD T81.0 (Blutung und Hämatom als Komplikation eines Eingriffes, anderenorts nicht klassifiziert) ist, damit gibt es jedoch für uns weniger Erlös.

    Abgesehen von der Erlösproblematik denke ich jedoch - auch wenn es sich bei der Punktion der Femoralarterie nicht um einen chirurgischen Eingriff handelt- dass die Blutung nach Punktion einer Arterie spezifisch mit T81.7 kodiert werden kann. Wie sind die Meinungen hierzu?

    Gruß
    Ordu

  • Hallo,

    Zitat

    Blutung nach einer Koronarangiographie

    T81.0 \"Blutung und Hämatom als Komplikation eines Eingriffes\".
    T81.7 \"Gefäßkomplikationen nach einem Eingriff\"

    Für mich beschreibt T81.0 die Komplikation spezifischer. Die Art des zuvor durchgeführten Eingriffs ist in beiden Kodes nicht abgebildet.

    Mit freundlichen Grüßen

    Markus Hollerbach

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    bereits prinzipiell durch Hr. Hollerbach gesagt, aber zur Ergänzung:
    Die DKR D002 sagt, so spezifisch wie möglich bezüglich der Erkrankung oder des Zustandes zu kodieren. Hier die Blutung und mit T81.0 zu kodieren. Eine Gefäßkomplikation ist nicht automatisch eine Blutung (z.B. Verschluß).