Abrechnung in einem ambulanten Diabeteszentrum in einer Klinik

  • Guten Abend!

    Ich habe in einem KH im Medizincontrolling gearbeitet, das leider schließen musste, bin jetzt bei einer kleinen Krankenkasse und berate die Mitarbeiter in der KH-Abteilung, was vor allen Dingen Kodierprobleme betrifft.

    Stehe jetzt vor einem Problem. Ein Patient, der Diabetiker mit multiplen Komplikationen ist, wird von seinem Hausarzt in ein ambulantes Diabeteszentrum geschickt, da dieser sich nicht mehr in der Lage sieht, den Ulcus am Fuß zu behandeln. Das ist ja soweit sehr vernünftig. Das Krankenhaus rechnet für die Behandlung immer wieder vorstationär ab mit der Begründung es könnte diesen Fall nicht ambulant abrechnen. Kann mir da jemand vielleicht weiter helfen?

    Vielen Dank im Voraus und noch einen schönen Abend.

    Klara

    :sterne:

  • Hallo Klara,
    haben sie früher im KH nie aus purer Verzweiflung etwas \"vorstationär\" abgerechnet?
    Das Problem ist einfach, das Krankenhäuser viele Leistungen erbringen, welche zwar gut für den Patienten sind (weil dort die Behandlung begonnen wurde, nachstationär aber schon ausgeschöpft ist, weil Mittel und Kompetenz zur Verfügung stehen, aber es weder als AOP, noch als Ermächtigung, noch als teil- oder vollstationär durchgeht, weil die ambulanten Ärzte keinen Termin für eine Spezialuntersuchung beim niedergelassenen Facharzt bekommen, und noch viele andere Gründe), aber eben nicht in die im KH üblichen Vergütungen (voll-teilstationär, AOP, Ermächtigung) fallen.
    Ich vermute mal, das sich das KH auf Diabetesbehandlung spezialisiert hat, aber (noch) keine Regelung mit den Kostenträgern über die Vergütung treffen konnte.
    Wenn das KH keine Institutsermächtigung (und wer hat die schon!!) hat, kann es wirklich nicht ambulant abrechnen und es bleibt eben nur vorstationär.
    Formal lässt sich das ja auch begründen: Prüfung stationäre Behandlungsnotwendigkeit...
    Ihr jetziger Arbeitgeber hat natürlich die Möglichkeit Einzelfallentscheidungen zu treffen und nach EBM oder GOÄ abzurechnen. Aber ob das intern und extern zu kommunizieren ist und gewollt ist, wage ich zu bezweifeln!

    Viele Grüße aus Sachsen
    D.Zierold

  • Hallo Forum, hallo Frau Zierold,

    auch mir sind Fälle in den aus \"purer Verzweiflung\" vorstationär abrechnet wird bestens bekannt und ohne jemanden auf die \"Füße tretten zu wollen\" schildere ich Ihnen mal meinen Fall:

    Der Hausarzt verweist den Patienten zur Colo ins KH (keine Notfallbehandlung bei Schmerzen!). Vielleicht nicht aus Terminschwierigkeiten sondern eher aus Sorge heraus den Patienten evtl. nicht an den niedergelassenen Gastroenterologen zu \"verlieren\", entscheidet sich der Hausarzt zur Einweisung ins KH obwohl evtl. bekannt ist, das die Ermächtigung dort nicht vorliegt.

    In Anbetracht des dem KH auch bereits bei Vorstellung des Patienten bekannt ist, das die Ermächtigung fehlt, argumentiert das KH folglich das der Pat. \"nun schon bereits da sei\" und man diesen nicht so einfach wieder \"nach Hause schicken könne\". Letztendlich wird vom KH auf ein \"Fehlverhalten\" der zuweisenden Ärzte verwiesen, was für mich auch nachvollziehbar ist. Dagegen nicht nachvollziehbar ist für mich der Umstand, das dann \"einfach\" eine grds. ambulant abzurechnende Leistung dann halt eben vorstationär abgerechnet wird um die fehlende Zulassung zu umgehen. Die \"Solidargemeinschaft\" wirds dann schon zahlen...

    mfG
    Einsparungsprinz

  • Hallo,
    nur damit kein falscher Ton aufkommt. Die Problematik ist schon mitunter die, dass der Patient eben nicht zur niedergelassenen Konkurrenz geschickt wird und dann \"vom Feindflug nicht zurückkehrt\".
    Allerdings wird den KHs auch gesagt, wenn Ihr das nicht - wie auch immer - macht, dann schicke ich den Patienten ins nächste KH. Und die anderen stationären Fälle dazu.
    Eine Ermächtigung gibt es nicht, weil ja die niedergelassenen Fachärzte keinen Bedarf sehen, die hätten ja gerne die Patienten von den Hausärzten.

    Wer hier einen Lösungsvorschlag hat, der alle beteiligten (Hausärzte, Fachärzte, KHs, GKV, Patienten) zufrieden stellt, der möge sich direkt ans BMG wenden.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo Hr. Horndasch,

    Wird kompliziert hier eine Lösungsvorschlag der alle Beteiligten zufrieden stellt zu finden. Ihre Aussage \"Allerdings wird den KH´s gesagt, wenn Ihr das nicht - wie auch immer - macht, dann...\" kann ich (obwohl ich auf der \"Gegenseite\" schaffe) nur bekräftigen, da ich dieses bereits in der Praxis (bei KH-Begehungen) miterleben durfte - leider!

    mfG
    Einsparungsprinz

  • Hallo,

    erst einmal vielen Dank für die interessanten Ansichten. Es ist ein schwieriges Thema und das Konkurrenzdenken spielt in der heutigen Zeit ganz sicher eine wichtige Rolle. Da gibt es eine Menge Beispiele.

    Wir akzeptieren es so erst einmal. Schließlich ist es uns wichtig, dass der Patient vernünftig versorgt wird, auch wenn das viele Ärzte den Kassen nicht glauben.

    Aber er kommt eben immer wieder in die diabetische Ambulanz und das wird auf Dauer sehr teuer werden. Vielleicht findet sich ein Diabetologe in Wohnortnähe mit spezieller Zertifizierung.

    Es gibt viel zu tun und es müssen neue Lösungen gefunden werden.

    Schönen Tag noch!

    Klara

    :sterne: