• Hallo Forum!
    Relativ häufig kommen bei uns Kinder nach einer kurzen Bewußtlosigkeit zur Beobachtung und Diagnostik, bei denen aber keine Ursache gefunden wird. Welche HD würdet ihr bevorzugen:
    1. Z03.8 Beobachtung sonstiger Verdachtsfälle(DRG Z64B)
    2. R40.0 Somnolenz (DRG B74Z)
    3. R55 Synkope und Kollaps (DRG F73B)
    4. S06.02 kurze Bewußtlosigkeit (DRG B80Z)

    Ich bevorzuge die 1. Variante, da mir die DRG am plausibelsten erscheint. Die Pädiater alles andere und sehen die Verdachtsdiagnosen-KR angewandt.
    Wer hat Argumente????
    :bounce:

    Viele Grüße aus dem kalten Sachsen
    D. Zierold

    Viele Grüße aus Sachsen
    D.Zierold

    • Offizieller Beitrag

    Guten Morgen Frau Zierold,

    meine Meinung:

    in Folge eines Traumas:

    1909a Geschlossene Kopfverletzungen/Bewusstlosigkeit/Gehirnerschütterung

    Wenn ein Schädel-Trauma ohne weitere Schädigungen mit Bewusstlosigkeit einhergeht, dann ist nur die Bewusstlosigkeit mit dem entsprechenden Kode aus S06.01-S06.05 Dauer der Bewusstlosigkeit zu kodieren.

    Nicht im Zusammenhang mit einer Kopfverletzung stehende Bewusstlosigkeit:

    1909a Geschlossene Kopfverletzungen/Bewusstlosigkeit/Gehirnerschütterung

    Die folgenden Kodes sind zu verwenden, sofern bei einem bewusstlosen Patienten keine Kopfverletzung besteht:

    R40.0 Somnolenz
    R40.1 Stupor
    R40.2 Koma, nicht näher bezeichnet

    Zur Ergänzung:
    Kodes S06.- (intrakranielle Verletzung) werden für die Bewußtlosigkeit bei Verletzungen genutzt, also nicht für Ihren Fall geeignet.
    Beobachtung bei Verdacht auf ... ist eigentlich nur dann zu kodieren, wenn weder Erkrankung/Verletzung noch ein Symptom vorliegt. In Ihrem Fall ist aber die Bewußtlosigkeit (Symptom) aufgetreten und dann auch als HD zu kodieren (z.B. R40.0 Somnolenz).

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau