Zu- und Abschläge bei Rechnungen für Anlage-3a-Rechnungen

  • Guten Tag,

    wir rechnen die krankenhausindividuellen Entgelte nach Anlage 3a FPV ab bei Fällen, die wir nicht vereinbart haben.
    Fallen denn für diese Fälle auch die üblichen Zu- und Abschläge an? Ist ja keine DRG...
    Wenn ja, wo könnte ich sowas nachlesen?

    Grübelt...

    T. Flöser

  • Hallo Herr Flöser,

    wenn Sie eine DRG aus Anlage 3a nicht verhandelt haben, diese aber abrechnen gilt § 7 Abs. 4 S. 4 FPV 2008.

    \"Wurden für Leistungen nach Anlage 3a im Jahr 2008 keine Entgelte vereinbart, sind im Einzelfall auf der Grundlage von §8 Abs. 1 D. 3 KHentgG für jeden Behandlungstag 450 EURO abzurechnen.\"

    Daher haben Sie hier mit zu- und Abschlägen nichts zu tun.

    Erst dann wenn Sie sich dazu entschließen sollten, diese DRG fallbezogen zu verhandeln, müssten Sie sich natürlich auch Gedanken über die Zu- und Abschläge machen.

    Gruß

    Sven Lindenau