Hallo,
nach einem Gespräch bin ich etwas verwundert und nun über Ihre Antworten gespannt.
Angenommen die Budgetverhandlung fand Juni 2008 statt, hier wurden NUBs vereinbart. Nun erzählte man mir, dass man nur bis zum 31.12.2008 diese NUBs abrechnen könne. Vom 01.01.09 bis zur nächsten Vereinbarung z.B. dann Mai 2009 bekäme man für die NUB Leistungen die man im Vorjahr vereinbart habe kein Entgelt?
Das hört sich etwas bizarr an oder? :erschreck:
Gruß v. Lemontree