Hallo Findus,
ich zitiere mal aus Ihrer angegebenen Leitlinie:
Majoramputation bedeutet eine Amputation oberhalb der Knöchelregion. Im DRGAbrechnungssystem beginnt die Majoramputation (höherer Resourcenverbrauch) bereits bei der transmetatarsalen Vorfußamputation (ICPM 5-865.6).
Minoramputation bedeutet eine „kleine Amputation“ bis unterhalb der Knöchelregion (also bis einschließlich der Chopart-Amputation). Im DRG-System umfasst sie nur Zehenamputationen bzw. Strahlresektionen (ICPM 5-865.7).
Ich glaube, die Diskrepanz zwischen anatomischer Definition und DRGAbrechnungssystem ist erkennbar, oder?! Auch habe ich nicht finden können, dass eine transmetatarsale Vorfußamputation IMMER alle Metatarsalia beinhalten muss. Wir führen nicht selten nur Resektionen des 5. (ggf. + 4.) Strahls durch, der Rest verbleibt mit guter Funktion. Sollten wir dann nur die Zehenamp. kodieren?!
Wie gesagt, es gab bisher keine Probleme in so einem Fall, die 5-865,- zu verwenden.
Beste Grüße