Kolon-/Rektumresektion 2009: Nachbarorgane

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    um es klar zu sagen und damit Missverständnissen vorzubeugen:
    Wir sind bei oben genannter Frage, ob eine \" PE \" an der Leber im Rahmen der geschilderten Darmresektion kodiertechnisch eine \"erweiterte\" Kodierung nach sich zieht. Und da ist die Antwort klar: Nein!
    Das ist die Aussage des DIMDI und das Umsetzen ist keinesfalls vorauseilender Gehorsam, sondern einzig die korrekte Kodierung. Ob bei anderen Konstellationen eine erweiterte Darmresektion im medizinischen Sinne vorliegen kann, ist nicht die Frage, die ich beantwortet habe.

  • Sehr geehrter Herr Balling,

    Sie stimmen mir als Fachkollege (sowohl medizinisch, als auch \"MedCo-technisch\") sicher zu, dass bei der Beurteilung immer zunächst die Medizin, also das (chirurgisch) Fachliche stehen sollte. Hierbei muss sich der Operateur bewußt sein, warum und welchen Eingriff er -mit welcher Indikation- vornimmt. Hierüber ist der Patient umfassend aufzuklären (Körperverletzung). Inwieweit hierbei die Erweiterung eines Eingriffs (oder ein \"Zusatzeingriff\") indiziert ist, unterliegt dabei sicherlich ebenso der medizinsch-fachlichen Beurteilung und deren individuellen (z.B. auch gutachterlichen) Interpretation.

    Erst an zweiter Stelle sollte die Abrechnung (Ökonomie) stehen, zu deren Umsetzung die vollständige, korrekte und spezifische Kodierung -unter Beachtung der Hinweise, In- und Exklusiva und der DKR- notwendig ist.

    Soweit sich alle durchgeführten operativen Maßnahmen durch einen OPS-Kode verschlüsseln lassen (monokausale Kodierung - DKR P003d \"Informationsgehalt eines Einzelkodes/Kombinationskodes/Mehrfachkodierung\") entspricht der OPS-Kode dem Eingriff. Diese Zuordnung erfordert das detaillierte Wissen des Operateurs um die durchgeführten Maßnahmen. Findet sich kein OPS-Schlüssel, welcher den Eingriff vollständig abbildet, so sind ggf. mehrere Einzelmaßnahmen durch entsprechende OPS-Kodes abzubilden.

    Egal, ob nun die Kolonresektion aufgrund einer malignen oder benignen Grunderkrankung vorgenommen wird, so kann meiner Ansicht nach nur dann von einer erweiterten Kolonresektion gesprochen werden, wenn die zusätzlich durchgeführten Maßnahmen unumgänglicher Bestandteil der Resektion waren, um die Operateion lege artis (kurativ, palliativ) zum Abschluß zu bringen.

    Alle Maßnahmen die dabei allerdings nicht unmittelbar mit dieser Resektion in Zusammenhang stehen, verstehe ich nicht als Erweiterung der resektion, sondern als \"Zusatzeingriff\" bzw. simultan durchgeführten Zweiteingriff.

    Insoweit würde ich Ihnen bei Ihrem Beispiel \"perforierte Sigmadivertikulitis mit Einbeziehung der Adnexe\" die Kodierung als erweiterte Kolonresektion mitragen können.

    Meine Devise: Ehrlich währt am längsten, auch wenn´s manchmal wehtut!

    Dr. med. Jürgen Linz
    Weiterbildungsassistent Orthopädie/Unfallchirurgie
    Facharzt für Chirurgie (BLÄK), Sportmedizin (BLÄK)
    Diplom-Krankenhausbetriebswirt (VKD), Qualitätsmanagement (BLÄK)

  • Hallo zusammen,

    zunächst mal herzlichen Dank für die angeregte Diskussion, die einige interessante Aspekte brachte.
    Herr Linz hat meine \"gefühlte\" persönliche Meinung brilliant in Worte gefasst und Herr Selter den DIMDI-i-Punkt drauf gesetzt, sodass wir die \"erweiterte\" Resektion in diesem Fall nicht kodieren werden,
    auch wenn Herr Balling genau den Aspekt zur Sprache brachte, der mich eben auch verunsicherte und meine Anfrage an das Forum auslöste.

    Nochmals Dank an ALLE ;)

    riol

    Viszeralchirurg/Unfallchirurg

  • Hallo,

    in chronologischer Reihenfolge:


    Zitat


    Original von Selter:
    ...ist keinesfalls vorauseilender Gehorsam...

    Lieber Herr Selter,
    bitte beziehen Sie nicht alle meine Äußerungen auf sich ;) Der „vorauseilende Gehorsam“ richtete sich an Herrn Linz (s.u.).


    Zitat


    Original von Dr. Jürgen Linz:
    Sehr geehrter Herr Balling,

    Sie stimmen mir als Fachkollege (sowohl medizinisch, als auch \"MedCo-technisch\") sicher zu, dass bei der Beurteilung immer zunächst die Medizin, also das (chirurgisch) Fachliche stehen sollte. Hierbei muss sich der Operateur bewußt sein, warum und welchen Eingriff er -mit welcher Indikation- vornimmt. Hierüber ist der Patient umfassend aufzuklären (Körperverletzung). Inwieweit hierbei die Erweiterung eines Eingriffs (oder ein \"Zusatzeingriff\") indiziert ist, unterliegt dabei sicherlich ebenso der medizinsch-fachlichen Beurteilung und deren individuellen (z.B. auch gutachterlichen) Interpretation.
    Erst an zweiter Stelle sollte die Abrechnung (Ökonomie) stehen, zu deren Umsetzung die vollständige, korrekte und spezifische Kodierung -unter Beachtung der Hinweise, In- und Exklusiva und der DKR- notwendig ist...

    Sehr geehrter Herr Linz,
    selbstverständlich stimme ich Ihnen dabei zu. Allerdings befinden wir uns hier ja in einem DRG- und nicht medizinischen Forum. Dass jeder Eingriff indiziert und eine umfassende Aufklärung erfolgt sein muss, steht außer Frage und hier nicht zur Diskussion.


    Zitat


    Original von Dr. Jürgen Linz:
    ...Egal, ob nun die Kolonresektion aufgrund einer malignen oder benignen Grunderkrankung vorgenommen wird, so kann meiner Ansicht nach nur dann von einer erweiterten Kolonresektion gesprochen werden, wenn die zusätzlich durchgeführten Maßnahmen unumgänglicher Bestandteil der Resektion waren, um die Operateion lege artis (kurativ, palliativ) zum Abschluß zu bringen.

    Alle Maßnahmen die dabei allerdings nicht unmittelbar mit dieser Resektion in Zusammenhang stehen, verstehe ich nicht als Erweiterung der resektion, sondern als \"Zusatzeingriff\" bzw. simultan durchgeführten Zweiteingriff...


    NB: Fettformatierung durch mich.

    Wie Sie sehr schön ausführen, richtet sich Ihr Kodierverhalten nach Ihrer persönlichen Ansicht und wie Sie den OPS-Text verstehen – und das gilt für uns alle, die mit Kodierung befasst sind, übrigens auch für die Kollegen vom MDK. Mit diesem Dilemma (oder dieser Chance!) müssen wir alle leben und versuchen, das Beste daraus zu machen – für den jeweiligen Arbeitgeber (Klinik, MDK, Kostenträger...).

    Solange nirgendwo schriftliche und somit rechtsverbindliche Vorgaben zu finden sind, bleibt häufig großer Interpretationsspielraum, den zu nutzen völlig legitim ist...


    Zitat


    Original von Dr. Jürgen Linz:
    ...Meine Devise: Ehrlich währt am längsten...

    ...weshalb ich Ihnen auch hier wieder uneingeschränkt zustimmen kann, denn „ehrlich“ sind wir alle, die wir DKR- und klassifikationsgemäß kodieren.

    Ich halte nur nichts davon – und das ist vorauseilender Gehorsam – etwaige Einwände der „anderen“ Seite zu antizipieren und meine Kodierung danach auszurichten. Verhielte ich mich so und wüsste dies mein Arbeitgeber, so sollte er sich ernsthaft Sorgen machen.

    Fazit:
    Jede Kodierung, die mit den Vorgaben aus DKR, ICD und OPS im Einklang steht, ist zunächst einmal formal korrekt und zulässig. Dass sie nicht in jedem Fall Bestand haben wird, liegt an der Komplexität des DRG-Systems, der Medizin, unterschiedlichen Sichtweisen und Gewichtungen, den Gerichten und 1000 anderen Gründen. Wenn alles klar und einfach (mathematisch eineindeutig) wäre, gäbe es kein mydrg, und alles wäre nur halb so spannend.


    Zitat


    Original von riol:
    ...zunächst mal herzlichen Dank für die angeregte Diskussion...

    Hallo riol,
    bitte sehr, jederzeit wieder ;)

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. med. Roland Balling

    Chirurg
    Medizincontroller
    "Ärztliches Qualitätsmanagement"
    Chirurgische Klinik, 82229 Seefeld

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Herr Balling,

    Zitat


    Original von Selter:
    ...ist keinesfalls vorauseilender Gehorsam...
    Original von RolandBalling:
    Lieber Herr Selter,
    bitte beziehen Sie nicht alle meine Äußerungen auf sich ;) Der „vorauseilende Gehorsam“ richtete sich an Herrn Linz (s.u.).

    Altschulden werden hier nichtvergessen! ;)
    Wobei ich es auch gar nicht explizit auf mich bezogen habe. Deswegen auch die Wahl der allgemeinen Anrede und den Verweis auf Vorbeugung von Missverständnissen.
    Aber nur zur Sicherheit: Sie werden einen vergleichbaren Fall auch nicht als erweiterte Resektion kodieren, oder doch?

  • Hallo Herr Selter,

    eine bloße Leber-PE zur Kolonresektion macht auch in meinen Augen keine erweiterte Resektion im OPS-Sinn. Anders sähe es natürlich bei einer Resektion aus (wobei man wieder über fließende Grenzen diskutieren könnte --> wieviel Pfund müssen entfernt werden? ).

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. med. Roland Balling

    Chirurg
    Medizincontroller
    "Ärztliches Qualitätsmanagement"
    Chirurgische Klinik, 82229 Seefeld

  • Hallo zusammen,

    ich greife diesen thread auf:
    Pat. mit simultanem Karzinom im Rektum und Zökum. Therapie: 1. anteriore Rektumresektion mit Descendorektostomie 2. Hemikolektomie re mit Ileotransversostomie
    Kodierung beider Eingriffe?
    5-455.81 subtotale Kolonresektion ODER \"erweiterte\" Rektumresektion 5-484.71 (denn am Zökum hängt ja noch etwas terminales Ileum und damit Dündarm und damit Nachbarorgan!)
    Es könnte sein, dass es bei einem anderen thread schon beantwortet wurde, hab\' es
    aber nicht gefunden:

    Mit Dank

    riol

    Viszeralchirurg/Unfallchirurg

  • Hallo riol

    Zitat


    Original von riol:
    ...noch eine Idee vor dem Wochenende ;)

    Ist zwar schon das nächste Wochenende...
    Bei diesem klassischen \"DIMDI-Anfrage-Fall\" neige ich mehr zu Vorschlag 2, weil m.E. die subtotale Kolonresektion nicht das Rektum beinhaltet und wie gesagt, der Dünndarm...

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. med. Roland Balling

    Chirurg
    Medizincontroller
    "Ärztliches Qualitätsmanagement"
    Chirurgische Klinik, 82229 Seefeld