Hallo Forumsmitglieder,
ich habe da eine etwas unangenehme Sache, aber das gehört eben auch zu unserem Job.
Ist ein Patient im Todesfall von der Zuzahlung befreit? In unserem KIS (vor kurzem gewechselt) wird dies im Zuzahlungsprogramm automatisch ausgeworfen (bzw. ist wohl so hinterlegt).
Die Regelung ist mir nicht bekannt und ich habe im Internet nichts darüber gefunden. Es ist mir klar, dass sich keine offizielle Stelle dazu äußern möchte. Daher ist in den Gesetzestexten über die Befreiung in diesem Fall nichts erwähnt - weder psitiv noch negativ. Das wird aber sicher durch das KHRG ein Thema sein (mit der Zuzahlungsregelung).
Ein Krankenhaus hat angegeben, dass es die Zuzahlung im Trauerfall nicht erhebt - ich schätze, dass es ein konfessionelles Haus ist.
Kennt jemand eine offizielle Regelung in der Richtung?
Gruß
GeRo