HD Brustschmerz oder Herzinfarkt

  • Liebe Kodierer,

    als Kodierer habe ich folgende Frage zu:

    folgende Diagnoseerhebung im Arztbrief:

    Linksthorakale Schmerzen, am ehesten vertebrogen bedingt
    - nach nicht invasiven Kriterien Ausschluss einer Myocardischämie
    Z. n. subakutem Vorderwandinfarkt am 13.02.09 bei koronarer 3-Gefäßerkrankung
    - Z. n. erfolgreicher LAD-PTCA mit Stentimplantation
    Mäßig reduzierte linksventrikuläre Pumpfunktion
    Kardiovaskuläres Risikoprofil:
    Arterielle Hypertonie
    Nikotinabusus
    Hyperlipoproteinämie

    folgende Epikrise:
    Die stationäre Aufnahme des Pat. erfolgte wegen atemabhängiger linksthorakaler Schmerzen. Initial war laborchemisch und elektrokardiographisch ein Myokardinfarkt ausgeschlossen worden. In der Fahrrad-Ergometrie zeigten sich bei Belastung bis 100 Watt bis auf diskrete ST-Streckensenkung in Ableitungen II, III, AVF Veränderungen. Nach Einleitung von Schmerzmittel besserte sich die Beschwerdesymptomatik all-mählich. Weiterhin ist eine Frühkontrolle mit RCA-PTCA geplant. Hierzu vereinbarten wir einen Wiederauf-nahmetermin für den 02.04.09.

    Nun meine Frage:
    Als Hauptdiagnose gebe ich die I21.0 (Kodierrichtlinie 0901f) oder die R07.1 an. Ich bin mir nicht sicher, könnte mir jemand helfen.

    Danke

    Thomas Arntz
    Medizincontrolling/Kodierfachkraft

  • Hallo Herr oder Frau Marien,

    der Pat. hatte den Infarkt innerhalb der 28 Tage. Jetzt atemabhängige Beschwerden- kein rezidivierender Infarkt.

    Ohne vorherigen Infarkt würde ich es nicht mal als Angina bezeichnen sondern die Brustschmerzen nehmen.

    Die Festlegung in der DKR \"Kodes der Kategorie I21.– Akuter Myokardinfarkt sind anzugeben sowohl für die initiale Behandlung eines Infarktes im ersten Krankenhaus, das den Infarktpatienten aufnimmt, als auch in anderen Einrichtungen, in die der Patient innerhalb von vier Wochen (28 Tage) nach dem
    Infarkt aufgenommen oder verlegt wird.\" suggeriert die Kodierpflicht als Infarkt. Rein wörtlich genommen spricht auch nichts dagegen. Inhaltlich ist aber sicher ebenso wie beim Malignom die Aufnahme im Zusammenhang mit der fortzuführenden Therapie des Infarktes erforderlich. - Auch im zitierten Satz bezieht sich der zweite Teil auf den ersten- also auf die Behandlung des Infarktes.

    Anhand Ihrer Daten sehe ich jedoch keinen sicheren Zusammenhang mit dem vorherigen Infarkt, die Schmerzgenese scheint eine andere zu sein (vertebrogen, atemabhängig). Ich halte im konkreten Fall die R07.1 für sachgerecht.

    Nimmt man den DKR Satz wörtlich, müsste man auch bei Aufnahme mit Oberschenkelfraktur innerhalb der 28 Tage den Infarkt zur HD machen.

    mfg und ein schönes WE

    Uwe Neiser


  • hallo Marien,

    die meisten krh codieren bei diesem medizinischen verlauf R07.1.
    Einige nehmmen natürlich vertebrogen und das inzwischen selbst im arztbrief. Wenn das dann in einem fall wie hier wenige tage nach vw-infarkt/ PTCA/ stent cardial schief geht, ist es peinlich dem pat gegenüber, der auf hws/ bws behandelt wurde.
    Mit R07.1 sind Sie bei angesetzter früh-controll-coro medizinisch richtig.

    In skr 0901f heißt es, daß I21.- ANZUGEBEN sei sowohl für die initiale behandlung des infarktes im ersten krh, als auch in anderen einrichtungen, in die der pat innerhalb 28 tagen aufgenommen oder verlegt wird.
    Was in 0901 NICHT steht: I21.-, der akute herzinfarkt, sei HD für den 2.ten aufenthalt!

    Wenn Sie also Ihren pat zb 27 tage nach infarkt-aufnahme mit einer OSH-fraktur aufnehmen, dann sollen/ müssen Sie dank 0901 diesen AKUTEN infarkt auf alle fälle als diagnose angeben. AKR D002 regelt dies dann: HD S72.-, für I21.- bleibt ND.

    mfg ETgkv
    E. Trump

  • @ Dr. Neisser und ETgkv:
    Nimmt man den DKR Satz wörtlich, müsste man auch bei Aufnahme mit Oberschenkelfraktur innerhalb der 28 Tage den Infarkt zur HD machen.

    Das trifft natürlich nicht zu, da es laut DKR um die \"initiale Behandlung eines Infarktes\" geht, d.h. wenn der Patient mit Oberschenkelfraktur kommt, ist diese HD. Der AMI ist nur dann ND, wenn tatsächlich auch eine weitere Behandlung innerhalb der 28 Tage stattfand.

    Viele Grüße

    Jannis