arzneimittelinduzierte Agranulozytose

  • Guten Tag zusammen,
    folgende Kodierung bereitet mir Kopfschmerzen:

    HD: C91.00
    ND: C79.5 sek bös. NB Knochen...
    D61.10 apl. Anämie ...
    D70.10 AM ind. Agranulozytose....

    Gabe von Thromboz.-konz. 1-6TE
    Medikamente: Rituximab und Voriconazol
    keine Biopsie am Knochenmark.
    Es kommt häufiger vor, dass D61 zusammen mir der D70 kodiert wird.
    Worin könnte in diesem Fall der zusätzliche Mehraufwand für die ND D70.10 bestehen? Das Vorliegen dieser Diagnosen ist bei der HD ja nicht unlogisch.

    Es wäre schön, wenn Sie mir weiterhefen könnten.

    MFG

  • Hallo H. Panka,
    entweder
    - diagnostischer Aufwand: tägliches Diff.-Blutbild und/oder
    - therapeutischer Aufwand: Lenograstim (Granuzyte) und/oder
    - pflegerischer Aufwand: Isolation
    VG UH

    PS: das Wichtigste ist der therapeutische Aufwand!

  • Hallo Herr Panka,

    z.B. wenn Sie Leukozytenwachstumsfaktoren s.c. (Filgrastim etc.) appliziert haben, könnten sie auf jeden Fall die D70.10 als ND codieren. Tägliche Kontrolle des BB allein reicht m.E. nicht, aber z.B. zusammen mit dokumentierter Isolation des Patienten. Übrigens, die C79.5 als ND ist laut Dimdi 2009 nur bei den Lymphomen C81-C88 anzugeben, nicht bei C91. Am Anfang des Kap. II Neubildungen (C00- D48) heißt es da jetzt:

    Kodierhinweis
    Soll das Vorliegen von Knochen(mark)herden bei malignen Lymphomen (Zustände, klassifizierbar unter C81-C88) angegeben werden, ist eine zusätzliche Schlüsselnummer (C79.5) zu verwenden.

    Mit freundlichen Grüßen aus dem verregneten Süden
    Dr. Stefan Stern

  • Hallo Herr Dr. Stern,
    hallo Forum,

    soll das wirklich so stehen bleiben?

    Zitat Dr. Stern:
    Übrigens, die C79.5 als ND ist laut Dimdi 2009 nur bei den Lymphomen C81-C88 anzugeben, nicht bei C91. Am Anfang des Kap. II Neubildungen (C00- D48) heißt es da jetzt:

    Kodierhinweis
    Soll das Vorliegen von Knochen(mark)herden bei malignen Lymphomen (Zustände, klassifizierbar unter C81-C88) angegeben werden, ist eine zusätzliche Schlüsselnummer (C79.5) zu verwenden.

    ...C79.5 nur bei C81 - C88???

    Der o.g. Kodierhinweis ist nicht am Anfang des Kapitels C00 - D48, sondern bei C81-C96 zu finden und bedeutet m.E. nicht, dass C79.5 nur bei C81-C88 zu kodieren ist, sondern er stellt klar, dass C79.5 bei C81-C88 zu kodieren ist.

    Viele Grüße
    UH

  • Hallo u61,

    danke für Ihren Hinweis! Ich bin kein Onkologe und versuche immer noch den DIMDI-Text richtig zu interpretieren. Sieht denn das DIMDI nur die Erkrankungen zwischen C81 und C88 als maligne Lymphome an? Bei der ALL kann man ja noch sagen, sie ist eine Leukämie und kein Lymphom, aber was ist dann bitte beim Plasmozytom (C90) und bei der CLL (C91.1) ? Werden die vom DIMDI nicht als maligne Lymphome gewertet, obwohl sie es sind? Ich rätsele über die Funktion dieser Formulierung in der Klammer. Wenn man das Wort für Wort liest, heißt es für mich letztlich so: Wenn ein malignes Lymphom HD ist, also bei allen \"Zuständen C81-C88\", dann darf ich die C79.5 als ND dazucodieren. Was bei malignen Lymphomen, die NICHT zwischen C81 und C88 beschrieben werden, gelten soll???? Weiß der Himmel! Vielleicht hilft uns ja ein schlauer Onkologe hier im Forum weiter....

    Schönen Tag noch und viele Grüße,
    Dr. Stefan Stern

  • Hallo Herr Stern,

    ja, so muß man das wohl interpretieren. Für die andern Lymphome geht dann die C79.5 nicht, der Sinn bleibt auch mir unklar.

    Viele Grüße,

    V. Blaschke

    _____________________
    Dr. med. Volker Blaschke

  • Guten Tag zusammen,
    Ihre Anschauungen waren sehr hilfreich für mich.
    Herrn Dr. Stern stimme ich im ersten Beitrag zu. Ich hatte die Klammer nicht umgesetzt. Im Gegensatz zu Herrn Blaschke sehe ich schon einen Sinn in dieser Regelung: die ND: C79.5 sekundäre bös. NB Knochen und Knochenmark...doppelt die HD C91.00 ALL (primäre NB Knochen Knochenmark)oder wird man diese Feststellung als Unsinn bezeichnen?
    Viele Grüße

    Beate Panka

  • Hallo Frau Panka,

    ich denke prinzipiell kann jedes Lymphom eine KM-Infiltration machen und jede Leukämie sowieso, daher ist die C79.5 als ND bei den Leukämien CML, AML und ALL wohl nur in Ausnahmesituationen zu kodieren. Bei den Lymphomen gibt es jetzt halt diese ominöse Klammerformulierung, deren Sinn hier im Forum wohl auch keiner so richtig versteht -> Gruß an Herrn Blaschke!
    Eigentlich müßte man an dieser Stelle diesen Thread teilen und einen neuen eröffnen, denn das hat jetzt mit dem Thema Agranulozytose nichts mehr zu tun. Leider weiß ich aber nicht wie das geht......

    Schöne Grüße aus Niederbayern,
    Dr. Stefan Stern