Liebe Kollegen,
eine Schenkelhalsfraktur wird geschlossen reponiert (über einen lateralen Zugang zum lateralen proximalen Femur) und mit einer Schraubenosteosynthese versorgt (5-790.0e). Weiterhin wird die Kapsel inzidiert (zur Hämatomentlastung). Die zusätzliche Kodierung der Arthrotomie (5-800.0g) führt zu einem Wechsel in der DRG I08F --> I08E mit einem Erlösunterschied von ca. 1.500 €. Ist die zusätzliche Kodierung 5-800.0g korrekt oder gehört die Hämatomentlastung \"obligat\" zur Versorgung einer Schenkelhalsfraktur. Für Meinungen wäre ich dankbar.