Hallo allen Kollegen im Forum,
kann mir jemand die genaue Gesetzesquelle nennen, in der steht, dass die Krankenkasse konkret nach einer Kodierung prüfen will (z.:B. N18.83).
Bei uns wird von verschiedenen KK zur Zeit versucht, \"Prüfung der Gesamtkodierung\" durchzusezten. Mir ist durchaus bewusst, dass es hier und da wohl Defizite bei KK Mitarbeitern gibt, aber ich glaube auch, dass hier noch Fakten zählen. :d_gutefrage:
Bitte um Rückmeldung - Vielen Dank
Vinzenz (aus dem sonnigen Niedersachsen)